Niederlage für LH Haider vor dem VfGH:
Verweigerte Staatsbürgerschaft "willkürlich"
- Entscheidung der Känrtner Landesregierung annulliert
- Sudanesischer Religionslehrer seit 1990 in Österreich
Die Entscheidung der Kärntner Landesregierung, dem seit 1990 in Österreich lebenden Sudanesen Mohamed Al-Amin Amir die Staatsbürgerschaft zu verleihen, war verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun zum mittlerweile zweiten Mal festgestellt. Das Urteil kommt einer Niederlage für Kärntens Landeshauptmann Haider gleich.
Haider hatte den Religionslehrer als "Fundamentalisten und Hassprediger" bezeichnet. Mohamed Al-Amin Amir hatte diesen Vorwurf zurückgewiesen und konnte sich im September 2007 auch gerichtlich gegen Haider fürs Erste durchsetzen: Das Oberlandesgericht Graz verurteilte den Landeshauptmann und seinen geschäftsführenden Kärntner BZÖ-Chef Stefan Petzner (nicht rechtskräftig) dazu, die Behauptung zu widerrufen und künftig zu unterlassen. Nun hat auch der Verfassungsgerichtshof die Position des gebürtigen Sudanesen bestätigt.
Behörden: "Integrationsdefizite"
Mohamed Al-Amin Amir ist Muslim, lebt seit 1990 in Österreich, ist unbescholten und verfügt über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung. Trotzdem haben die Kärntner Behörden ihm die Staatsbürgerschaft verwehrt - mit der Begründung, es würden erhebliche "Integrationsdefizite" bestehen, weil Al-Amin Amir die Anschläge vom 11. September 2001 gutgeheißen habe und Frauen zur Begrüßung den Handschlag verweigere.
Entscheidung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof kippte im Herbst 2006 den diesbezüglichen Bescheid, weil die Behörden nicht auf Gründe eingegangen waren, die für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sprachen. Daraufhin veröffentlichte Haider den Vorwurf, Mohamed Al- Amin Amir sei ein "Fundamentalist und Hassprediger". Die Staatsbürgerschaft wurde dem Mann erneut verweigert. Auch diese zweite Entscheidung der Kärntner Landesregierung ist jedoch verfassungswidrig und willkürlich, urteilten die Verfassungsrichter nun. (apa/red)
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