Visa-Prozess im Wiener Straflandesgericht: Urteile wohl schon am 8. Februar möglich
- Auch Sarajevo soll in Schwindel verwickelt sein
Der Prozess um den schwunghaften Handel mit illegalen Schengen-Visa - tausende serbische und moldawische Staatsangehörige hatten sich mit fingierten Einladungen und Verpflichtungserklärungen die Einreise nach Österreich erkauft - wird rascher als ursprünglich angenommen zu Ende gehen. Die Urteile über den ehemaligen Vize-Konsul an der Botschaft in Budapest und weitere fünf Mitangeklagte, denen die Anklage Amtsmissbrauch, Bandenbildung und Schlepperei zur Last legt, könnten bereits am 8. Februar im Wiener Straflandesgericht verkündet werden.
Es zeigte sich, dass der Visa-Schwindel nicht an die Personen des Vize-Konsuls oder seines unmittelbaren Vorgesetzten, des inzwischen verstorbenen Generalkonsuls, gebunden war. Der langjährige "Geschäftspartner" des Generalkonsuls, ein serbischer Ex-Polizist, gab zu, nach dessen Pensionierung ohne seine Hilfe weiteren 82 serbischen Staatsangehörigen mit fingierten Einladungsschreiben und vorgetäuschten Verpflichtungserklärungen die begehrten Visa verschafft zu haben: Der Ex-Polizist hatte zum Schein eine Firma in Wien-Landstraße gegründet, die sogar auf seinen Namen lautete, und für seine "Kunden" die erforderlichen Papiere selbst aufgesetzt.
Diese reichte er dann an der österreichischen Botschaft in Sarajevo ein, wobei für die Interessenten auch Busfahrten von Belgrad nach Bosnien organisiert wurden. Sämtliche seiner Visa-Werber, die auf diese Art und Weise im Zeitraum März bis November 2003 dort vorstellig wurden, gelangten in den Besitz der Einreisepapiere, wobei Staatsanwalt Friedrich Alexander Koenig den Mitarbeitern der österreichischen Vertretung zu gute hält, sich nicht wissentlich am Schwindel beteiligt und sich damit keines Verbrechens schuldig gemacht zu haben: Die Anträge seien nicht eingehend genug geprüft worden, die Konsularabteilung folglich "sorglos" vorgegangen.
Verdienst von 320.000 Euro
Dem Staatsanwalt zufolge dürfte der Ex-Polizist mit dem Visa-Schwindel über 320.000 Euro verdient haben, weshalb er die in der Anklageschrift beantragte Abschöpfungssumme von 175.000 Euro entsprechend erhöhte. Der auf die schiefe Bahn geratene frühere Gesetzeshüter entgegnete darauf, die ihm angelastete "Beute" sei einerseits ein wenig zu hoch gegriffen, andererseits teuer erkauft worden: Als die Visa-Affäre aufflog, wurde der gebürtige Serbe in Wien in U-Haft genommen, wo er sieben Monate absaß. Während dieser Zeit erkrankte sein Vater an Krebs. "Der U-Richter hat mir nicht erlaubt, meinen sterbenden Vater zu besuchen. Ich konnte auch nicht auf das Begräbnis gehen", stellte der 36-Jährige fest.
Der Staatsanwalt erwiderte, das sei "persönlich tragisch", aber gesetzlich gedeckt gewesen: "Sie waren damals nicht geständig, haben sich als Opfer einer Verwechslung bezeichnet. Flucht-, Verdunkelungs-und Tatbegehungsgefahr waren in Ihrem Fall anzunehmen. Das Vorgehen der Justiz war daher bei einem möglichen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren durchaus verhältnismäßig."
(APA/red)
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