Freitag, 26. September 2008

Seit 5. Jänner ist 29. KFG-Novelle in Kraft: Winterreifenpflicht verunsichert Autofahrer

  • Kennzeichnung, Winterausrüstungspflicht & Strafen
  • Das müssen Sie bei der neuen Regelung beachten

Seit In-Kraft-Treten der 29. KFG-Novelle (Novelle zum Kraftfahrgesetz) am 5. Jänner 2008 haben die Kraftfahrer auf Österreichs Straßen einige neue Rechte und Pflichten. Ganz klar sein dürften laut ÖAMTC die neuen Regelungen aber noch nicht. Verwirrung gibt es hauptsächlich bei der Kennzeichnung von anerkannten Winterreifen und bei der Auslegung des Begriffes 'situative Winterausrüstungspflicht, berichtet der Autofahrerclub.

"Situative Winterausrüstungspflicht": Während des Zeitraumes von 1. November bis 15. April herrscht in ganz Österreich Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Das bedeutet, dass bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen Rädern eines Kraftfahrzeuges angebracht sein müssen. Die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse obliegt dem Kraftfahrer aufgrund seiner persönlichen Erfahrung. Der ÖAMTC empfiehlt aber allen Autofahrern, besonders vor längeren Fahrten, regelmäßig die Wetterberichte zu verfolgen, um die Wetterentwicklung besser abschätzen zu können. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden, und dann gilt die Winterreifenpflicht!

Kennzeichnung anerkannter Winterreifen
Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für so genannte 'Ganzjahresreifen', 'Allwetterreifen' sowie Spikereifen.

Sommerreifen mit Schneeketten
Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen. So ist man vor unliebsamen Überraschungen gefeit und kann bei einem plötzlichen Wintereinbruch die Fahrt trotzdem fortsetzen. Der ÖAMTC empfiehlt allerdings, Sommerreifen mit Schneeketten nur im Notfall zu verwenden.

Vorgangsweise bei Verstößen
Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ist mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro bedroht. Harmlose und ungefährliche Fälle werden mittels Organstrafverfügung mit bis zu 35 Euro bestraft. Bereits erfolgte Verstöße im Zeitraum von 1. bis 4. Jänner 2008 werden nicht geahndet, seit 5. Jänner 2008 wird gestraft.

Zwangsmaßnahmen als letztes Mittel
Wer hartnäckig die Winterausrüstung seines Autos verweigert - also weder Winterreifen noch Schneeketten anlegt - und somit bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zur einer Gefahr für die Verkehrsicherheit wird, kann im wahrsten Sinne des Wortes von der Polizei "aus dem Verkehr gezogen werden". Das wird deshalb als notwendig erachtet, weil liegen- oder hängengebliebene Fahrzeuge oftmals Unfälle und Staus auslösen und Straßen unpassierbar machen. (OTS/red)

26.9.2008 13:03