EU-Kartellrechtsstreit gegen Apple beendet:
Konzern verspricht einheitliche Preispolitik
- Bislang national unterschiedliche Preise für Lieder
- Misere wurde bisher auf die Musikanbieter abgewälzt

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Wettbewerbsregeln?
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Die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren gegen den Elektronikkonzern Apple wegen unterschiedlicher Preise beim Herunterladen von Musik aus dem Onlineshop iTunes eingestellt. In einer Mitteilung in Brüssel begrüßte die Kommission eine Ankündigung von Apple, innerhalb von sechs Monaten einheitliche Preise in ganz Europa einzuführen.
Eine britische Verbraucherorganisation hatte sich darüber beklagt, dass Briten für Musik aus dem iTunes-Angebot mehr bezahlen mussten als Bürger anderer Länder.
Stein des Anstoßes waren nationale Beschränkungen beim Kauf von Musiktiteln oder Videos über das Internet. Wer im iTunes-Shop einen Titel herunterladen will, kann dies nur in der Online-Filiale seines Heimatlandes. Die Kommission betrachtete die Verträge zwischen Apple und den großen Musikanbietern über die regionalen Verkaufsbeschränkungen als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Eine britische Verbraucherorganisation hatte sich 2005 darüber beschwert, dass der Preis pro Artikel mit 99 Cent in Deutschland oder Frankreich niedriger sei als mit 79 Pence in Großbritannien.
Apple hatte vor dem Einlenken erklärt, die Firma hätte stets einen einheitlichen iTunes-Shop für alle Länder vorgezogen. Die Musikanbieter - also EMI, Warner, Sony BMG oder die zu Vivendi gehörende Universal Music Group - hätten jedoch auf urheberrechtliche Grenzen verwiesen. (apa/red)
