Dienstag, 15. Jänner 2008

Nach mehrwöchiger Verhandlungspause: Finale im BAWAG-Prozess wird eingeläutet

  • Gutachter: Bilanzen '03, '04 unter Bedingung richtig
  • Angeklagte bestreiten Beteiligung an Jericho-Casino

Mit der Präsentation eines Gutachtens zu den Bank-Bilanzen ist der BAWAG-Prozess nach einer mehrwöchigen Verhandlungspause fortgesetzt worden. Ende November war das Mega-Wirtschaftsverfahren in die "Winterpause" gegangen, heute fand der 55. Verhandlungstag im Wiener Straflandesgericht statt. Der Sachverständige Thomas Keppert hält die Jahresabschlüsse 2003 und 2004 der früheren Gewerkschaftsbank für richtig, allerdings nur wenn der BAWAG-Vorstand nichts von den Malversationen beim US-Broker Refco gewusst habe. Die Bilanzen 1998 bis 2002 hatte Keppert im November als nichtig bewertet.

Für das Jahr 2003 schränkte Keppert zusätzlich noch ein, dass wegen der - gemäß seinem Gutachten - falschen Bilanz 2002 auch die Eröffnungsbilanz 2003 nicht richtig war. In der Schlussbilanz 2003 stimme dann der Posten Bilanzgewinn wieder. "Ob mit dieser Unrichtigkeit im Jahresverlauf eine Nichtigkeit gegeben ist, traue ich mir selber nicht zu beurteilen", überließ Keppert die Beurteilung dieses Problems dem Gericht. Keppert verwies heute auch auf eine grundlegende Problematik - nicht nur von Gutachtern: "Im Nachhinein sind wir immer gescheiter, aber im Vorhinein sind wir keine Hellseher".

Die BAWAG hatte die hohen Spekulationsverluste von Wolfgang Flöttl in ihren Bilanzen verheimlicht. Im Jahr 2003 wurde jedoch die Bilanz-Position "Rückstellung für Kreditverbindlichkeiten" neu aufgenommen. Zur ÖGB-Garantie von Anfang 2001 kam dann zum Jahresanfang 2004 eine neue Garantie der ÖGB Vermögensverwaltungsgesellschaft ÖVV hinzu, wodurch der ÖGB mit seinem gesamten Vermögen für die BAWAG-Schulden haftete.

Den Angeklagten wird Bilanzfälschung bis zum Jahr 2002 vorgeworfen, Staatsanwalt Georg Krakow könnte allerdings die Anklage auch auf das Jahr 2003 ausdehnen. Wichtig ist diese Frage, weil das Delikt Bilanzfälschung nach drei Jahren verjährt. Eine Verurteilung wegen Untreue hebt jedoch die Verjährung auf. Für jene Angeklagten, die beim Anklagepunkt Untreue auf einen Freispruch hoffen, wären dann die laut Gutachter falschen Bilanzen bis 2002 schon verjährt. Bei einem Freispruch zur Untreue müsste ein Schuldspruch alleine wegen Bilanzfälschung sich also auf eine Fälschung der Jahresabschlüsse 2003 bzw. späterer Bilanzen beziehen.

Besonders umstritten war die Bewertung der Beteiligung am Casino in Jericho. Der 10-Prozent-Anteil wurde in den BAWAG-Bilanzen mit 120 Mio. Euro angesetzt und erst in der Bilanz 2005 wertberichtigt, hätte aber schon lange vorher abgeschrieben werden müssen, weil das Casino im Oktober 2000 im Zuge von Kämpfen geschlossen wurde, meinte der Sachverständige. Das Casino sei vom - inzwischen verstorbenen - PLO-Chef Yasser Arafat unterstützt worden, erzählte Elsner - "aber Sie können ihn nicht mehr dazu fragen, er ist schon tot", meinte Elsner zur Richterin, die schon zahlreiche Zeugen vorgeladen hatte.

Zum Abschluss der Verhandlung versuchte Richterin Claudia Bandion-Ortner aufs Tempo zu drücken. Trotz der Ladung zweier neuer Zeugen - BAWAG-Vizegeneraldirektor Stephan Koren und Casinos Austria-Finanzvorstand Josef Leutgeb - will die Richterin den Prozess am 8. Februar beenden. Die Angeklagten sollten sich auch überlegen, ob sie Geständnisse ablegen wollen, regte sie an. Bisher haben Ex-BAWAG-Generaldirektor Johann Zwettler und Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger Teilgeständnisse abgelegt. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
(apa/red)

15.1.2008 22:07