Neujahrsvorsatz der Regierung gebrochen! Koalition streitet nach Pflege-Einigung weiter
- Rückforderungsverzicht keine Amnestie-Verlängerung
- Laut SPÖ drohen weiterhin Strafen - ÖVP dementiert
·Regierung rückt Sex-
Tätern jetzt zu Leibe
SPÖ und ÖVP einigen sich
auf neue Straftäter-Datei
·Regierungsklausur endet mit EURO-Gaudi
BILDER: Minister mit vollem Einsatz am Ball
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In der Pflege-Debatte sind nur wenige Stunden nach der Einigung im Ministerrat erneut Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition aufgetreten. Sozialminister Erwin Buchinger erklärte via Aussendung, der Rückforderungsverzicht würde keinesfalls eine Verlängerung der Amnestie bedeuten. Auf Nachfrage der APA hieß es aus dem Minister-Büro, wer eine Anzeige erhält und bis dahin seine Betreuungskraft nicht angemeldet hat, dem drohe sehr wohl eine Verwaltungsstrafe. Im Büro von Vizekanzler Finanzminister Wilhelm Molterer wurde dies gegenüber der APA zurückgewiesen: Auch die Verwaltungsstrafen würden unter den Rückforderungsverzicht fallen.
Damit dürfte der Streit in eine weitere Runde gehen. Denn laut Sozialministerium nützt es nichts, wenn man erst nach erfolgter Anzeige seine illegale Betreuungskraft anmeldet: Eine Amnestie würde bedeuten, "dass auch nach dem 1.1.2008 jemand, der wegen illegaler Beschäftigung einer Betreuungsperson angezeigt oder aufgegriffen wird, nicht bestraft werden würde", heißt es in der Aussendung Buchingers. Genau das Gegenteil sei aber nun der Fall: "Ein illegaler Beschäftiger würde bestraft werden", so der Sozialminister.
Rückforderungsverzicht unter Bedingungen
Zu dem von der Regierung beschlossenen Rückforderungsverzicht erklärte Buchinger, dieser stelle sicher, dass man von sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Nachforderungen befreit wird, die bis zum 31. Dezember 2007 entstanden sind. Voraussetzung sei freilich, dass man bis zum 30. Juni 2008 sein Betreuungsverhältnis legalisiert. Wird man früher erwischt, drohen eben Verwaltungsstrafen und Rückforderungen.
Im Büro Molterers teilt man diese Ansicht nicht. Der Sprecher des Vizekanzlers verwies gegenüber der APA auf eine Aussage im Ministerrat, nach welcher auch bei nachträglicher Anmeldung auch von Strafen abgesehen werden soll. Es werde aber ohnehin zu keinen Anzeigen kommen, gab man sich überzeugt.
(apa/red)

