Freitag, 11. Jänner 2008

Knalleffekt in der Pflegedebatte: Regierung verhängt "totalen Rückforderungs-Verzicht"!

  • Wenn sich Pflegebedürftige bis 30. Juni anmelden
  • "Schwamm-drüber-Aktion": Gusenbauer zufrieden

In der Pflege-Debatte ist es zu einer überraschenden Wendung gekommen. Die Regierung hat sich im Ministerrat nach der zweitägigen Klausur auf eine neue Regelung geeinigt. Demnach verzichtet die Republik bei Anmeldung illegaler Pfleger bis Ende Juni auf alle Rückforderungsansprüche, sprich auf mögliche sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Nachforderungen. Die mit Ende 2007 ausgelaufene Amnestie bezog sich ja nur auf Verwaltungsstrafen.

Nun sollen alle Anmeldungen, die bis 30. Juni gemacht werden, unter die Amnestie fallen. Die Betroffenen bekommen zusätzlich einen Rückforderungsverzicht von der Republik. Alle Anmeldungen werden rückwirkend mit 1.1. 2008 wirksam. Das gilt freilich nur für bestehende Arbeitsverhältnisse.

Schon in der Nationalratssondersitzung kommende Woche sollen der vereinbarte generelle Rückforderungsverzicht per Initiativantrag beschlossen werden. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer sprach von einer "Schwamm-drüber-Aktion".

Berufsrecht soll praxisgerechter werden
Nach der Einigung zu einem generellen Rückforderungsverzicht bei Anmeldung illegaler Pfleger bis Mitte 2008 will die Regierung nun notwendige berufsrechtliche Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vornehmen. Zuständig ist Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky. Dabei geht es darum, was Pfleger dürfen und was sie nicht dürfen. Derzeit dürften Betreuer zum Beispiel das Essen für behinderte Menschen kochen, ihnen dieses aber nicht verabreichen. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer erklärte am Ende der zweitägigen Regierungsklausur den "Dauerpflegestreit" für beendet.

Mit dem geplanten Verzicht auf steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und sonstige mögliche Rückforderungen soll die Legalisierung illegaler Pfleger "beschleunigt" und den Betroffenen "die Unsicherheit genommen" werden. Und das mache man, "in dem man sagt: Freunde, Schwamm drüber", sagte Gusenbauer. So würde etwa die Angst wegfallen, dass man mit der Anmeldung einer Pflegekraft das bisher illegale Beschäftigungsverhältnis eingestehe.

Der Rückforderungsverzicht gilt bis 30. Juni. Alle Anmeldungenfür bereits bestehende Arbeitsverhältnisse bis zu diesem Datum gelten rückwirkend mit 1. Jänner 2008 und sind damit einerseits von der Amnestie für Verwaltungsstrafen und anderseits vom Rückforderungsverzicht erfasst. Wer sich zum Beispiel erst im Mai anmeldet, muss trotzdem alle anfallenden Abgaben rückwirkend ab 1. Jänner zahlen. Damit bringt eine spätere Anmeldung nichts. Wer allerdings "diese Chance" versäume, müsse mit Strafen rechnen, so Gusenbauer.

Gleichzeitig kündigte die Regierungsspitze auch eine Informationsoffensive zur Pflege an. Der Kanzler zeigte sich "froh, dass die Große Koalition zu großen Lösungen in großen Fragen" gekommen sei. Vizekanzler Wilhelm Molterer bezeichnete die Ergebnisse der Klausur als "Maßstab für 2008" und sprach bei der Pflege von einem "Weg der Vernunft".

Pröll: "Erster Erfolg" für Niederösterreich
Die Verlängerung der Pflegeamnestie um ein halbes Jahr habe einen "ersten Erfolg" gebracht, der auf den "Kampf Niederösterreichs gegen die soziale Kälte der SPÖ" zurückzuführen sei. Dies meinte Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll: "Niederösterreich ist auf dem richtigen Weg. Die heutige Entscheidung ist ein erstes Zeichen des Bundes, dies zu erkennen".

"Die Schwächsten in Niederösterreich wissen, auf wen sie sich verlassen können. Denn trotz aller Attacken haben wir in Niederösterreich bereits ein funktionierendes, richtungsweisendes und für Österreich beispielhaftes Modell zur leistbaren Pflege mit der höchsten Förderung und einer Pflegeamnestie umgesetzt", so der Landeshauptmann anlässlich der Einigung auf Bundesebene.

(apa/red)

11.1.2008 16:59