Freitag, 11. Jänner 2008

Schlaff muss kein Pflichtangebot legen: FORMAT über RHI-Übernahme durch Investor

  • Ergebnis der Übernahmekommission steht intern fest

Der Investor Martin Schlaff muss kein Übernahmeangebot für den börsenotierten Feuerfesthersteller RHI legen - das steht nach Informationen des Magazins FORMAT bereits inoffiziell fest. Offiziell soll die Übernahmekommission das Ergebnis einer bereits sechs Monate lang laufenden Untersuchung am 23. Jänner beschließen. Damit bleibt Schlaff ein Pflichtangebot erspart, obwohl er - nach Ansicht vieler Beobachter - bei der Hauptversammlung (HV) einen Kontrollwechsel vollzogen hat.

Seit mehr als einem halben Jahr untersuchen Frauenthal-Vorstand Winfried Braumann, Höchstrichterin Birgit Langer, Ex-Ottakringer-Chef Engelbert Wenckheim und Rechtsanwältin Sieglinde Gahleitner die Umstände rund um die im Juni 2007 abgehaltene Hauptversammlung (HV) des börsenotierten Feuerfestriesen RHI.

Bei der Vorjahres-HV trat die MS Privatstiftung mit rund 26 Prozent erstmals als größter Einzelaktionär auf und dominierte die gesamte Veranstaltung. Schlaff-Vertraute wie Ex-Länderbank-Chef Herbert Cordt oder Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach zogen in den RHI-Aufsichtsrat ein. Ex-Telekom-Finanzchef Stefano Colombo wurde zum Vorstand bestellt und die versprochene Dividende von rund 15 Mio. Euro für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt - was viele Aktionäre empörte.

Stimmabgabe abgesprochen?
Dass sich Schlaff in fast allen Abstimmungspunkten durchsetzen konnte, hatte er einerseits der geringen HV-Präsenz zu verdanken. Die Übernahmekommission vermutet aber auch: Die Stimmabgabe könnte mit dem deutschen Industriellen Wilhelm Winterstein - dem zweitgrößten RHI-Aktionär mit mehr als fünf Prozent - abgesprochen sein, was einer Verletzung des Übernahmegesetzes gleichkäme. Denn Schlaff und Winterstein kämen gemeinsam auf mehr als 30 Prozent Anteil. Ab dieser Grenze ist ein Pflichtangebot zwingend.

Doch eine Absprache ist offenbar nicht zu beweisen. Im zuständigen Senat 3 sind die Meinungen geteilt. AK-Vertreterin Gahleitner plädiert trotzdem für eine harte Gangart gegenüber Schlaff - im Sinne des Kapitalmarktes. Andere Mitglieder halten dagegen, es gebe keine Handhabe. Ein Pflichtangebot würde Schlaff zwischen 800 Mio. und einer Milliarde Euro kosten. Er wird die ganze RHI-Gruppe mit 7.400 Mitarbeitern aber wohl weiterhin mit seinen nur 26 Prozent kontrollieren können.

"Gesetz benachteiligt Kleinaktionäre"
Für die Übernahmekommission wird die Causa zur Nagelprobe. "Das Gesetz benachteiligt Kleinaktionäre", weiß der Kapitalmarktbeauftragte der Bundesregierung, Richard Schenz. Die 30-Prozent-Marke findet er zwar in Ordnung, er macht aber einen Verbesserungsvorschlag: "Wir müssen die Präsenz auf den Hauptversammlungen erhöhen, etwa durch Online-Abstimmungen. Das ist technisch möglich." Ein Gesetzesänderungsvorschlag sei in Vorbereitung.

Schenz stellt aber auch die Frage, ob die Übernahmekommission in ihrer jetzigen Struktur noch Sinn macht. Ein Lösungsvorschlag: "Die Finanzmarktaufsicht soll das übernehmen." Auch ein Kommissionsmitglied ist der Ansicht, dass die Reform des Übernahmegesetzes die ganze Konstruktion "überflüssig" gemacht habe. (APA/red)

11.1.2008 09:41