Deutsche Bahn gegen GDL vors Gericht:
Klage trotz Möglichkeit baldiger Einigung
- DB: Beschwerde wurde "pro forma" eingereicht
- Verfassungsklage gegen Streikverbots-Aufhebung
Trotz der Möglichkeit einer baldigen Einigung mit den Lokführern geht die Deutsche Bahn weiter gerichtlich gegen das Streikrecht der Deutschen Lokführergewerkschaft vor. Eine Berliner Anwaltskanzlei reichte im Auftrag des Konzern Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung des Streikverbots ein.
Die Bahn erklärte, die Beschwerde sei "pro forma" eingereicht worden, man gehe davon aus, dass sie keine praktische Relevanz mehr haben werde.
Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde wurde demnach am 24. Dezember eingereicht. Die Bahn geht damit gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vor, das ein Streikverbot des Arbeitsgerichts Chemnitz gegen die GDL Anfang November aufgehoben hatte. Die Beschwerde basiere auf einem Gutachten, das der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen für die Bahn angefertigt hatte, schreibt die Zeitung.
Streik nicht "verhältnismäßig"
Hufen argumentiere, ein eigener Lokführer-Tarifvertrag verstoße gegen verfassungsrechtliche Prinzipien wie die Parität der Tarifparteien, der Gleichbehandlung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Streik sei daher auch nicht verhältnismäßig. Zulässig sei allenfalls ein formal eigener Tarifvertrag mit einer Minderheitengewerkschaft, der aber inhaltlich nicht substanziell von den anderen Gewerkschaften gewährten Verbesserungen abweiche.
GDL-Chef empört
GDL-Chef Manfred Schell reagierte empört. "Wir sind davon ausgegangen, dass die Prozesshanselei der Bahn in dem Moment ein Ende haben würde, da wir die Tarifverhandlungen zu einem positiven Ende führen", zitiert ihn die Zeitung. Er habe "absolut kein Verständnis" dafür, dass die Bahn Fortschritte in den Verhandlungen verkünde und gleichzeitig einen solchen Schritt vorbereite.
(apa/red)

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