Urteil nach Tödliche Messerattacke in Wels: Frühpensionist wird in Anstalt eingewiesen
- Medikamente nicht genommen: "Stimme des Teufels"
Ein 41-jähriger Frühpensionist, der im Juni vergangenen Jahres seine 75-jährige Nachbarin mit zahlreichen Messerstichen getötet und ihren 53-jährigen Sohn schwer verletzt hat, ist vom Landesgericht Wels in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Frühpensionist, der an paranoider Schizophrenie leidet und seit Jahren in Behandlung ist, gab zu, seine Medikamente nicht genommen haben. Er habe die "Stimme des Teufels" gehört, die ihm zunächst befohlen hätte, in den Wald zu gehen und sich selbst ein Küchenmesser in den Bauch zu rammen. Das habe er auch getan, allerdings habe er sich dabei nur leicht verletzt. Er sei dann wieder nach Hause zurückgekehrt. Wenig später habe er seine Nachbarin gesehen und die Stimme habe ihm befohlen, auf sie loszugehen.
Mindestens zehn Mal zugestochen
Mindestens zehnmal stach er auf die 75-Jährige ein. Die Frau erlitt dabei unter anderem einen Lungendurchstich und Verletzungen an der Hauptschlagader, die sie nicht überlebte. Als der Sohn der Frau seiner Mutter zu Hilfe kommen wollte, versetzte er auch diesem 20 Stiche mit der 19 Zentimeter langen Klinge. Der 53-Jährige wurde schwer verletzt, ihm musste unter anderem die Milz entfernt werden.
Er habe sich zum Telefon geschleppt, schilderte der Mann vor Gericht. Als der erste Polizist am Tatort eintraf bedrohte der Frühpensionist auch diesen mit dem Messer. Er habe ihn erschrecken wollen, "damit er mich erschießt", schilderte er. Der Polizist feuerte fünf Schüsse ab, um den Mann zu stoppen, und verletzte ihn schwer.
Wäre der Mann für zurechnungsfähig befunden worden, hätte die Anklage auf Mord, Mordversuch und gefährliche Drohung gelautet. Doch die Staatsanwaltschaft beantragte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Geschworenen entschieden für die Einweisung.
(APA/red)
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