H.P. Martin braucht nichts zurückzahlen: Wahlkampf-Förderungen waren rechmäßig
- Bekam 1,5 Mio. Euro nach EU-Wahl 2004 erstattet
- Bericht weist jetzt Kanzleramt-Forderungen zurück

Der EU-Abgeordnete Hans Peter Martin hat den jahrelangen Streit um die Rückforderung von Wahlkampf-Fördermitteln nun offiziell gewonnen. Die vom Finanzminister eingesetzten Wirtschaftsprüfer bestätigten, dass die im Zusammenhang mit der EU-Wahl 2004 und der Nationalratswahl 2006 gewährten Fördermittel "eine widmungsgemäße Verwendung gefunden haben".
Martin hatte für seinen Überraschungserfolg bei der EU-Wahl 2004 1,5 Mio. Euro an Wahlkampfkostenrückerstattung bekommen. Einen Teil davon hat das Kanzleramt daraufhin zurück gefordert, weil er angeblich nicht ausgegeben wurde. Dies ist nun jedoch vom Tisch. Das Bundeskanzleramt bestätigte auf Anfrage der APA, dass nach Vorliegen des Wirtschaftsprüfer-Berichts keine Rückforderungen an den EU- Abgeordneten mehr offen sind. Martin selbst hatte stets betont, alle Beträge ordentlich verbucht zu haben.
(apa/red)
