Samstag, 5. Jänner 2008

Kindergeld-Bezieher zur Kassa gebeten: Über 2.000 Rückforderungen verschickt

  • Andrang auf Kindergeld Neu hält sich in Grenzen
  • Eltern haben Wahlmöglichkeit zwischen 3 Modellen

Immer mehr Eltern werden mittels Kindergeld-Rückforderungen zur Kassa gebeten. Insgesamt 2.042 Rückforderungsbescheide sind laut Familienministerium bereits an Kindergeldbezieher, die in der Vergangenheit die Zuverdienstgrenze überschritten haben, versandt worden. Der Großteil betrifft nach wie vor den Kindergeldzuschuss. Indes hält sich der Andrang von Antragstellern auf das Kindergeld Neu wegen der Weihnachtsferien noch in Grenzen.

Eltern haben seit 1.1.2008 die Wahl zwischen drei Bezugsmodellen: Erste Variante ist das Modell, das es bereits bisher gab: 436 Euro monatlich über drei Jahre, davon 6 Monate der Partner (30+6). Zweite, neue Option: der Bezug von 800 Euro monatlich über 18 Monate, davon 3 Monate der Partner (15+3). Schließlich gibt es noch einen Mittelweg: 624 Euro monatlich über 24 Monate (davon vier der Partner). Die Zuverdienstgrenze wird von 14.600 Euro auf 16.200 Euro angehoben. Liegt man darüber, muss man nicht mehr den gesamten sondern nur mehr den überschrittenen Betrag zurückzahlen.

Die Prüfungen von Kindergeldbeziehern auf Überschreitungen des Einkommenslimits laufen auch in diesem Jahr weiter. Bisher sind lediglich die Bezugszeiträume 2002 und 2003 kontrolliert worden. Die meisten Zahlungsforderungen - 1.704 - betreffen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. Diesen können besonders einkommensschwache Personen beantragen. Es handelt sich dabei um eine Art rückzahlbares Darlehen. 338 entfallen auf Überschreitungen im Zusammenhang mit dem Kindergeldbezug an sich. Nach dem Start der Prüfungen der Folgejahre ist mit einem weiteren Anstieg der Rückforderungen zu rechnen, bestätigt man im Familienministerium. Wann man damit beginnen wird, konnte der Sprecher von Familienministerin Andrea Kdolsky (V) noch nicht sagen.

(apa/red)

5.1.2008 16:59