Freitag, 4. Jänner 2008

Erbschafts- und Schenkungssteuer fallen
am 30. Juli: Was bis dahin zu beachten ist

  • NEWS: In heiklen Fällen auf Sparbücher umschichten
  • Bei Schenkung mit Notariatsakt erhält Fiskus nichts

Jemandem, der voraussichtlich heuer sterben wird, zu raten, sich mit seinem finalen Abgang auf jeden Fall bis zum 1. August 2008 Zeit zu lassen, ist blanker Zynismus. Tatsächlich ist es aber so, dass es heuer zu einer hässlichen Terminlichkeit kommt. Denn die Erbschaftssteuer ist mit oben genanntem Tag passé. Alle Vermögen, die nachher vererbt werden, sind steuerfrei; alle, die vorher erben, müssen bis zu 60 Prozent berappen.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass sich Erben, Erblasser und Schenker informieren. Wer die Erbschaftssteuer bis zum Stichtag ganz legal umgehen will, muss einige Punkte beachten. Wichtigster und einfachster Ratschlag des Steuerexperten Karl Bruckner von BDO Auxilia: "In heiklen Fällen ist das gesamte Hab und Gut auf Sparbücher umzuschichten. Kapitalanlagen sind von der Erbschaftssteuer ausgenommen."

Da bis 31. Juli auch die Schenkungssteuer anfällt, ist der Umweg eines Erbes über ein Legat scheinbar unmöglich. Einzig mögliche Variante ist eine Schenkung ohne Übergabe. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine notarielle Bestätigung nötig ist. Benjamin Twardosz, Steuerexperte bei Dorda Brugger Jordis: "Bei einer Schenkung mit Notariatsakt kann der Vertrag schon jetzt abgeschlossen werden. Aber die tatsächliche Übergabe des Vermögens darf jedenfalls erst nach dem 31. Juli 2008 erfolgen, wobei dies für steuerliche Zwecke auch entsprechend dokumentiert werden sollte." Somit erhält der Fiskus keinen Cent.

Die gesamte Story lesen Sie im aktuellen NEWS 01/08!

4.1.2008 12:50