Beugehaft für drei Ex-RAF-Terroristen: Anordnung gegen Klar Mohnhaupt & Folkerts
- Soll Klarheit über Mord an Siegfried Buback schaffen
- Generalbundesanwalt am 7. April 1977 ermordet
Gut 30 Jahre nach dem Anschlag auf den deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat der Bundesgerichtshof Beugehaft gegen die drei ehemaligen RAF- Topterroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts angeordnet. Damit soll endgültig geklärt werden, wer Buback und seine beiden Begleiter am 7. April 1977 erschossen hat.
Die Bundesanwaltschaft teilte mit, Klar, Mohnhaupt und Folkerts sowie ihr Komplize Günter Sonnenberg hätten bei einer Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren gegen das Ex-RAF-Mitglied Stefan Wisniewski keine Angaben gemacht, ohne dass ihnen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden sei.
Anträge vom September
Die Anträge der Bundesanwaltschaft auf Beugehaft stammen bereits vom September. Im Fall Sonnenbergs habe der Ermittlungsrichter den Antrag zurückgewiesen, weil sich der Zeuge durch Angaben zur Sache der Gefahr einer Strafverfolgung in dem Fall ausgesetzt hätte. Allerdings sei eine Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Sonnenberg nicht ausgeschlossen.
Buback-Anschlag
Gegen Wisniewski wird wegen des Buback-Anschlags sowie des versuchten Raketenwerferanschlags auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft im Jahr 1977 ermittelt. Anlass für die neuen Ermittlungen waren Aussagen des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock, der seinen früheren Komplizen Wisniewski beschuldigt hatte, die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt und seine zwei Begleiter abgegeben zu haben.
Klar, Mohnhaupt und Folkerts sind bereits als Tatbeteiligte verurteilt, Sonnenberg erhielt wegen anderer Delikte eine lebenslange Haftstrafe. Von ihnen sitzt nur Klar noch in Haft und wird voraussichtlich Anfang 2009 aus dem Gefängnis entlassen.
Buback-Mord
Siegfried Buback und seine Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster war am 7. April 1977 von einem RAF-Kommando getötet worden. Klar, Sonnenberg und Folkerts sollen das Attentat ausgeführt haben. Unklar blieb die Rolle von Brigitte Mohnhaupt. Alle vier RAF- Mitglieder wurden wegen des Mordes verurteilt.
(apa/red)
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