Montag, 3. Dezember 2007

Kriminal Tango auf der gläsernen Decke:
Frauenring für Chancengleichheit bei Arbeit

  • Chancengleichheit ist noch immer nicht gewährleistet
  • Einzelschicksale sollen die Ungerechtigkeit aufzeigen

Der Österreichische Frauenring ist mit mehr als vierzig Mitgliederorganisationen, die größte Plattform österreichischer Frauenorganisationen und vertritt in Summe eine Million Mitglieder. Die zentralen Anliegen sind die Wahrung der Rechte aller Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter. Seit Jänner 2007 ist Dr. Christa Pölzlbauer Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.

Das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern wird besonders sichtbar, wenn es um Geld, Macht und Prestige geht. Die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist für Frauen noch immer nicht gewährleistet. So ist auch der öffentliche Sektor ein bekannter Tatort offenkundiger Diskriminierung von Frauen. Die Verantwortlichen entziehen sich, trotz erdrückender Beweislage, den Konsequenzen und die Diskriminierungsfälle werden vergessen.

Die Gesetzeslage
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierungen und verpflichtet zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern u.a. bei der Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis, bei der Bezahlung aber vor allem auch beim beruflichen Aufstieg. Darüber hinaus gilt im öffentlichen Dienst - im Gegensatz zur Privatwirtschaft - ein ausdrückliches Frauenförderungsgebot: Demnach sind Frauen auch in Führungspositionen so lange bevorzugt aufzunehmen, solange sie unterrepräsentiert sind, was bei einer Frauenquote von unter 40 Prozent der Fall ist. Dieses Gebot, Frauen bevorzugt zu Führungskräften zu ernennen, gilt allerdings nur bei gleicher Qualifikation.

Wer entscheidet über "gleiche Qualifikation"?
Im Öffentlichen Dienst ernennt zwar letztlich der zuständige Minister bzw. der Bundespräsident alle Bediensteten, doch stützt sich deren Entscheidung bei höheren Positionen, auf die Begutachtungs- und Aufnahmekommissionen. Diese Kommissionen bestehen aus insgesamt vier Mitgliedern, zwei vom jeweiligen Minister entsandt, zwei von der Gewerkschaft.

Bewerbungskommission
Ab 2008 muss zumindest eine Frau Mitglied der Kommission sein, was im Worst Case - Szenario bedeutet, dass sie drei Männern gegenüber sitzt, die dann auch über die Qualifikation der Bewerber entscheiden und darüber, ob Frauenförderung zum Zug kommt. Die Vorsitzende der jeweiligen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat hier lediglich beratende Stimme: Sie wird zwar gehört, darf aber nicht mitentscheiden. Und sie muss über die Vorgänge in der Kommission, deren Sitzungen vertraulich sind, schweigen.

Universitäten und Gerichte
Auch an den Universitäten, wo nur 7% der Professoren wieblich sind, hat die Gleichbehandlungsbeauftragte nur eine beratende Funktion. Die Österreichischen Gerichte regeln die Besetzungen von Richtern ähnlich, Männer nominieren Männer lautet auch hier die Devise.

Problem Privatwirtschaft
In der Privatwirtschaft gibt es keine Frauenquoten. Es wird oft ohne jedes Hearing oder Auswahlverfahren bestellt - meist die jungen aufstrebenden Männer - die Frauen bleiben in den untersten Hierarchieebenen. Die Gleichbehandlungskommission hält fest, dass intransparente Auswahlverfahren zu Diskriminierungen von Frauen führen können. Wehrt sich eine Frau gegen diese Ungerechtigkeit beim beruflichen Aufstieg, kann sie sich vertraulich zur Unterstützung an die Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern wenden. Im besten Fall erhält die Frau aber nur Schadenersatz, sie hat keinen Anspruch auf den Job. Demgegenüber steht oft die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses, weshalb nur die Spitze des Eisbergs zu Tage kommt.

Handeln statt resignieren - Frauenring startet Projekt
Der Österreichische Frauenring hat sich dieser Problematik angenommen und wird mit dem Projekt zur Förderung von Frauenkarrieren für "Sprünge" in der gläsernen Decke sorgen. Im öffentlichen Bewusstsein hält sich die Ungerechtigkeit von Einzelschicksalen und Statistiken nicht lange, sobald sich der medial aufgewirbelte Staub gelegt hat. Aus diesem Grund wird die Diskriminierung von Frauen in Führungspositionen vom Österreichischen Frauenring durch eine fortlaufend geführte Liste immer wieder neu aufgezeigt. In Form von Presseaussendungen und Aktionen wird der jeweils neue Fall gemeinsam mit der fortlaufenden Liste von Diskriminierungsfällen veröffentlicht. So soll gewährleistet werden, dass die Problematik der "Gläsernen Decke" anhand der Einzelfälle immer wieder bewusst gemacht wird. Diese Dokumentation sorgt für die Sichtbarkeit von strukturellen Diskriminierungen im Laufe der Karriere und dafür, dass diese nicht weiter unter den Teppich gekehrt werden.

Form und Durchführung
Kommen Diskriminierungen von Frauen in der Besetzung um Topjobs zu Tage, wird von der Arbeitsgruppe eine Presseaussendung erstellt die in zwei Teile aufgegliedert ist: 1. Neuer Fall & Kurzbeschreibung, 2. die Liste der bereits im Vorfeld dokumentierten Fälle. Das Resultat ist eine für die Öffentlichkeit transparent erstellte Liste von Frauen die in Österreich an der Gläsernen Decke gescheitert sind. Diese Beweiskette wird auch auf der Homepage des Frauenrings zum download zur Verfügung gestellt.

Alle Betroffenen werden darum gebeten, sich per email unter office@frauenring.at zu melden!

www.frauenring.at

3.12.2007 16:28