Finanzprokuratur wird Rekurs einlegen: Anlegeranwalt fordert rasche Lösung
- Republik Österreich haftet für Schaden an Kunden
- Ansprüche bis ins Jahr 1999 können erhoben werden
Die Finanzprokuratur wird gegen das bekannt gewordene AMIS-Urteil um mutmaßliche Verfehlungen der Bundeswertpapier- Aufsichtsbehörde (BWA), der Vorläuferin der heutigen Finanzmarktaufsicht (FMA), Rekurs einlegen. "Täten wir das nicht, wäre das sehr schwer begründbar", wird Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur im "WirtschaftsBlatt" zitiert.
Anleger-Anwalt Harald Christandl plädiert für eine schnelle Lösung: "Ich werde dem Finanzminister anbieten, einen runden Tisch zu machen, um eine Gesamtlösung für alle Geschädigten zu finden, damit nicht jahrelang prozessiert werden muss." Mit dabei sein sollen die Fonds-Liquidatoren, die Anlegerentschädigung AeW, die Masseverwalter, die früheren Depotbanken, die Finanzprokuratur und die Anwälte der AMIS-Anleger.
Republik Österreich muss für Schaden haften
Die Republik Österreich muss als Rechtsträger der Finanzmarktaufsicht nach einem erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien für den Schaden der rund 16.000 AMIS-Kunden haften. Diese waren weder im Konkursverfahren noch über die Anlegerentschädigung befriedigt worden. Die FMA betonte hingegen, dass das Urteil keine Verstöße durch ihre Organe festgestellt habe.
Das Urteil ermöglicht Geschädigten nun jedenfalls, Ansprüche bis ins Jahr 1999 zurück zu erheben. Hätte die BWA damals harscher reagiert, wäre der Schaden nicht möglich gewesen, so die Argumentation. Das Fehlverhalten der BWA habe darin bestanden, dass die lediglich mit einer Verwaltungsstrafe reagiert habe anstatt Maßnahmenbescheide zu erlassen, die bestimmte Vorkommnisse für die Zukunft unterbinden hätten können.
Laut SPÖ könnte das 106 Seiten umfassende erstinstanzliche Urteil die Republik 200 Millionen Euro kosten. In Summe hatten die Anleger 140 Mio. Euro durch die AMIS-Pleite verloren.
(apa)


