Mittwoch, 5. Dezember 2007

Vierte Gehaltsrunde erfolgreich: Gehälter in Sozialberufen steigen um drei Prozent

  • 75.000 Beschäftigte ab 1. Jänner 2008 betroffen
  • Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen erreicht

Die Gehälter für die rund 75.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich werden ab 1. Jänner um 3 Prozent angehoben. Darauf haben sich die Kollektivvertragspartner nach schwierigen Verhandlungen in der vierten Runde geeinigt. Die Zulagen und Zuschläge auf die Mindest-Löhne werden ebenfalls um drei Prozent erhöht, jene auf die Ist-Löhne um 2,7 Prozent.

Der Vorsitzende der Berufsvereinigung der Arbeitgeber für die Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS), Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer, bezeichnete die Vereinbarung als "gerade noch tragbaren Abschluss". Der Verhandlungsleiter der Arbeitnehmervertreter, Reinhard Bödenauer, freute sich über einen Reallohnzuwachs für die Beschäftigten.

Die Gewerkschaft verwies auch noch auf andere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, die erreicht werden konnten. So werde die Elternkarenzzeiten für den Anspruch auf Urlaub, Abfertigung und Kündigungsfristen mit eingerechnet. Eine Verbesserung gebe es auch für die Anrechnung von Vordienstzeiten. Gleichzeitig habe eine klare und faire Regelung für den Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte erreicht werden können. Bei den Gehaltseinstufungen seien neue Berufsgruppen entsprechend dem Sozialbetreuungsberufegesetz verankert worden.

Viertgrößter Kollektivvertrag
Der Chefverhandler der Gewerkschaft der Privatangestellten, Karl Proyer, betonte, dass der erst seit fünf Jahren bestehende Kollektivvertrag für die Gesundheits- und Sozialberufe sich zu einem wichtigen Leit-KV entwickelt habe. Mit seiner Bedeutung für rund 75.000 Beschäftigte sei er nach den Metallern, den Handelsangestellten und den Banken und Sparkassen der viertgrößte im Privatbereich. Mit der Schaffung dieses KV sei vor fünf Jahren eine wichtige Lücke geschlossen worden, davor habe es für die Beschäftigten nur betriebliche Regelungen gegeben.

Er gilt für Bereiche wie Behindertenbetreuung, Altenbetreuung, Kinder- und Jugendwohlfahrt, und seit einem Jahr auch für Betriebe mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Dazu zählen unter anderen Heimhelferinnen, Pflegeeltern, Kindergärtnerinnen, Tagesmütter, Sozialarbeiterinnen, Psychologinnen, diplomierte Krankenpflegerinnen, Fachsozialbetreuerinnen, Flüchtlingsbetreuerinnen, Street Worker, Altenhelferinnen, Pflegehelferinnen und Lern- und Freizeitbetreuerinnen.

(apa/red)

5.12.2007 11:02