Nach jahrelangen Verhandlungen: EU feiert Kompromiss bei Mehrwertssteuer-Regelung
- Dienstleistungen am Ort des Kunden besteuert
- Neue Regelung tritt ab 2010 EU-weit in Kraft
Die EU-Finanzminister haben sich nach fünf Jahren auf neue Steuerregeln für grenzüberschreitende Dienstleistungen geeinigt. Ab 2015 wird etwa beim Herunterladen von Musik oder Guthaben für Internettelefonie nicht mehr der oft günstigere Satz des Landes gelten, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, sondern der - meist höhere - des Landes, in dem der Verbraucher sitzt. Für Geschäfte zwischen Unternehmen gilt das Bestimmungsland-Prinzip bereits ab 2010. Damit ist auch ein jahrelanges Problem mit der Besteuerung von Kfz-Leasing im Ausland gelöst.
Die längere Frist bis 2015 für die Besteuerung von elektronischen Dienstleistungen wie Pay TV oder Telekomdienste war ein substanzielles Zugeständnissen an Luxemburg, das die Einigung bis zuletzt blockiert hatte. Das Fürstentum hat sich wegen seiner niedrigen Mehrwertsteuersätze zu einem beliebten Sitz solcher Dienstleistungsanbieter, darunter Skype, AOL oder RTL, entwickelt. Diese Steuereinnahmen machen laut Schätzungen rund ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Wegen der befürchteten Steuerausfälle werden die Mehrwertsteuereinnahmen zum Start der neuen Regelung vorübergehend geteilt: 2015 und 2016 kann das "Standortland" 30 Prozent der Einnahmen einbehalten, dann noch zwei Jahre 15 Prozent. Dann soll die Einnahmenteilung fallen, darauf hatten die meisten übrigen Mitgliedstaaten - darunter auch Österreich - bestanden.
Mit der Einigung auf das Mehrwertsteuerpaket sei nach fünf Jahren Verhandlungen "eine neue Phase im Mehrwertsteuerbereich gestartet, sagtet Portugals Finanzminister und EU-Ratsvorsitzender Fernando Teixeira dos Santos. Für Waren, wie etwa über Internet bestellte Bücher, gilt das Bestimmungslandsprinzip jetzt schon.
Geeinigt haben sich die Finanzminister auch auf eine Verlängerung der Ausnahmeregeln für ermäßigte Steuersätze in fünf neuen EU-Mitgliedsländern um zwei Jahre bis 2010. Polen, Tschechien, Slowenien, Zypern und Malta können damit ihre geringere Mehrwertsteuersätze auf Handwerkerdienste in Privathaushalten oder auf bestimmte Nahrungsmittel und Medikamente vorerst beibehalten.
(APA/red)

