7.12.2007 08:52

Für Sicherheit am Spielfeldrand: EURO 2008
bekommt verschärftes Anti-Hooligan-Gesetz

  • Meldepflicht für Randalierer & leichtere Handypeilung
  • Plus: Polizeiliche Belehrung, Vorführung & Geldstrafe

Als letztes Gesetz im Jahr 2007 hat das Sicherheitspolizeigesetz den Nationalrat passiert. Es bringt unter anderem eine Meldepflicht für Hooligans bei der kommenden Fußball-Europameisterschaft und erleichtert die Handy- Peilung bei vermissten Personen bzw. "zur Abwehr gefährlicher Angriffe".

Weiters mit der Novelle festgelegt wurde, dass die Behörde von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses und Internetprotokolladresse (IP- Adresse) verlangen darf. Schließlich wurde auch die Errichtung einer Sexualstraftäter-Datei beschlossen.

Polizeiliche Belehrung für amtsbekannte Randalierer
Mit dem "Hooligan"-Gesetz soll verhindert werden, dass bei der EURO österreichische Randalierer in die Nähe der Stadien kommen. Eingeführt wird eine Meldepflicht, in deren Rahmen bekannte Hooligans eine polizeiliche Belehrung über sich ergehen lassen müssen. Folgt man der "Einladung" auf die Kommissariate nicht, sind Geldstrafen die Folge, im Extremfall ist auch eine Vorführung möglich. Die Betroffenen sind Personen, die einschlägig während der letzten beiden Jahre aufgefallen sind.

Umstritten war die Möglichkeit für die Polizei, in Gefahrenmomenten die Standortdaten und die so genannte IMSI-Kennung anfordern zu können. Ein richterlicher Beschluss ist dazu nicht notwendig, sehr wohl muss aber der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden.

Kritik an Koalition
Einig waren sich alle drei Oppositionsparteien in ihrer Kritik am Vorgehen der Koalition, die auch bei diesem Gesetz im letzten Moment einen umfassenden Abänderungsantrag eingebracht hatte. Dies ziehe sich wie ein roter Faden durch alle drei Sitzungstage, tadelte BZÖ- Obmann Westenthaler. Beim Sicherheitspolizeigesetz war sich nicht einmal eine Behandlung im zuständigen Ausschuss ausgeangen. (APA/red)

7.12.2007 08:52
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