Letzte Hoffnung für Guantanamo-Häftlinge:
Supreme Court prüft Verfassungsmäßigkeit
- Gefangene leben in einem rechtlichen Niemandsland
- Grundrecht "Habeas Corpus" steht im Mittelpunkt

·UNO fordern von USA Ende von Guantanamo
Kritik an amerikanischen Internierungspraktiken
·Jimmy Carter spricht offen über US-Folter
Ex-US-Präsident weiß
von quälenden Verhören
·CIA unterhält weiter Geheimgefängnisse
Härteste Vernehmungs-
methoden jetzt zulässig?
Lakhdar Boumediene lebt seit 2002 schwer bewacht hinter den hohen Maschendrahtzäunen von Guantánamo Bay. Dem als "ungesetzlichen feindlichen Kämpfer" eingestuften gebürtigen Algerier und seinen etwa 360 Mithäftlingen haben die US-Regierung und der Kongress das Recht abgesprochen, die Gefangenschaft vor einem Gericht anzufechten. Doch der Supreme Court könnte diesem Zustand nun ein Ende setzen.
Boumediene lebt in einem rechtlichen Niemandsland, wird nach bisherigem Stand wohl nie angeklagt und daher auch nie offiziell verurteilt, bleibt aber ein unfreier Mann - ein Zustand, der Guantánamo Bay auch in den Augen vieler Verbündeter zu einem Schandfleck für die USA gemacht hat.
Aber nun könnte der Supreme Court ein Machtwort sprechen: Er will darüber entscheiden, ob die Behandlung von Boumediene und den anderen als mutmaßliche Terroristen in Guantánamo Bay festgehaltenen Ausländern gegen die US-Verfassung verstößt. Nach jahrelangem Tauziehen vor niedrigeren Instanzen ist der höchste Gerichtshof für die Gefangenen wahrscheinlich die letzte Hoffnung, dem zu entkommen, was Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch als ein "schwarzes Loch" bezeichnen, einem Leben ohne Zukunft in einem rechtlichen Vakuum.
Trifft "Habeas Corpus" zu?
Im Mittelpunkt steht "Habeas Corpus" ("Du mögest einen Körper haben"), ein aus dem Mittelalter stammendes Grundrecht, dem zufolge im Kern ein Mensch nur per Gerichtsurteil seiner Freiheit beraubt werden darf. Dieses Prinzip, das die Befugnisse der Exekutive und Legislative klar begrenzt, ist auch in der US-Verfassung enthalten. Danach darf das Recht nur dann genommen werden, "wenn es in Fällen einer Rebellion oder Invasion die öffentliche Sicherheit erfordert". Guantánamo-Häftlinge haben sich bei ihren bisherigen Versuchen, ihre Gefangenschaft vor einem US-Bundesgericht anzufechten, auf "Habeas Corpus" berufen.
Die US-Regierung argumentierte demgegenüber von Anfang an, dass die überwiegend in Afghanistan festgenommenen Guantanámo-Häftlinge zum einen Ausländer seien und sich außerdem nicht auf US-Boden in Gewahrsam befänden. Die "Habeas Corpus"-Akte treffe somit nicht auf sie zu. Die Regierung verweist zudem darauf, dass der Status der Gefangenen jedes Jahr durch Militärtribunale geprüft werde - ein Verfahren allerdings, das auch in weiten Teilen des Auslands als Farce angesehen wird. So haben die Gefangenen etwa bei diesen Anhörungen nicht einmal das Recht auf Einblick in die angeblich gegen sie vorliegenden Beweise und werden von keinem Anwalt vertreten.
"Ein Krieg ist kein Blanko-Scheck"
Auch der Oberste Gerichtshof nahm im Sommer vergangenen Jahres an den Tribunalen Anstoß, weil sie unrechtmäßig vom Präsidenten ohne Genehmigung des Kongresses eingerichtet worden seien. Dieser - damals noch republikanisch beherrscht - ließ sich nicht lumpen und segnete das System kurz darauf nachträglich gesetzlich ab.
Nun hat der Supreme Court noch einmal das Wort, und viele Rechtsexperten wie Jonathan Hafetz vom Brennan-Zentrum für Justiz meinen, dass es dabei um viel mehr geht als um die Zukunft der Guantánamo-Häftlinge. "Im Mittelpunkt steht generell die Frage, ob die USA einfach rechtlose Enklaven schaffen können", sagt Hafetz. "Sogar ein Krieg ist kein Blanko-Scheck." (apa/red)
