Trotz zahlreicher Proteste und Bedenken: Asylgerichtshof ist beschlossene Sache
- Koalition stimmt im NR für Verfassungsänderung
- Parlament absolviert heute wahres Monsterprogramm

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So vielfältig die Proteste auch waren, der Asylgerichtshof wird so konstruiert, wie es sich die Regierung wünscht. Den entsprechenden Segen erteilte der Nationalrat mit Koalitionsmehrheit. Gleichzeitig wurde ein umfassendes Verfassungspaket verabschied, das unter anderem Kammern und Stellung der Staatsanwälte in die Verfassung schreibt und es den Volksanwälten ermöglicht, bei Gericht Fristsetzungsanträge zu stellen. Heute wird unter anderem der Modellversuch für die "neue Mittelschule" gesetzlich ermöglicht.
Angesichts der breiten Themenpalette des Verfassungspakets verlief die Debatte dazu entsprechend zerfranst. Einig waren sich die Oppositionsparteien in ihrer Kritik, dass das Gesetz ohne entsprechende Begutachtung verabschiedet werde und die Große Koalition damit ihre Mehrheit missbrauche.
"Böse Absicht"
In Sachen Asylgericht erregten sich die Grünen insbesondere darüber, dass den Flüchtlingen der Gang zum Verwaltungsgerichtshof verwehrt werde: "Die klare Absicht ist eine böse", befand Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger. Das sahen FPÖ und BZÖ anders, allerdings hatten auch sie an der Konstruktion des Gerichts einiges auszusetzen. Sowohl BZÖ-Vizeklubchef Herbert Scheibner als auch FP-Justizsprecher Peter Fichtenbauer missfiel es, dass die Richter von der Regierung ausgewählt werden und es sich dabei auch um normale Juristen ohne Richteramtsprüfung handeln kann.
Die Koalition trat diesen Argumenten entspannt entgegen. Innenminister Günther Platter (V) hob hervor, dass die Asylverfahren künftig schneller abgeschlossen werden, was sowohl gut für die Betroffenen als auch gut für Österreich sei. In Richtung der Grünen meinte er: "Haben die Grünen nur Interesse, dass die Verfahren möglichst lange dauern, damit sie ein Bleiberecht argumentieren können?" Auch Kanzler Alfred Gusenbauer (S) verteidigte den Beschluss und relativierte die Bedeutung des Zugangs zum VwGH, habe es doch zwischen 2004 und 2007 gerade einmal 41 Fälle gegeben, wo nach Aufhebungen durch dieses Höchstgericht Asyl gewährt worden sei.
Kein öffentlicher Protest
Bei der Abstimmung stimmte dann auch der zunächst kritische SP-Klub brav gemäß der Parteilinie. Eine Abgeordnete soll aus Protest den Plenarsaal vor dem Votum verlassen haben, zumindest öffentlichen Protest tat sie aber nicht kund. Einzig der Liberale in der Fraktion, LIF-Chef Alexander Zach, sagte Nein zur Vorlage.
Er war auch ganz bei der Opposition, als es darum ging, das Verfassungspaket im Gesamten zu bekämpfen. Eine "Menge von Übeltaten" enthalte es, kritisierte etwa Fichtenbauer. Ihm missfiel ebenso wie dem BZÖ im Speziellen, dass die Kammern und de facto auch die Pflichtmitgliedschaft in ihnen jetzt auch noch in die Verfassung geschrieben werde. VP-Klubchef Wolfgang Schüssel konzedierte, dass das Ganze tatsächlich Geschmacksfrage, aber keinesfalls etwas Schlechtes sei. SP-Klubobmann Josef Cap sah es pragmatisch. Die Realverfassung werde nun eben auch tatsächlich in die Verfassung geschrieben.
Misstrauensantrag gegen Berger abgelehnt
Zweites großes Thema des Plenums ist der Schutz Jugendlicher vor Misshandlungen. Die FPÖ hat dazu einen Dringlichen Antrag eingebracht mit dem Ziel, höhere Strafen für Kindesmissbrauch zu etablieren und strafrechtliche Konsequenzen für Lehrer und Betreuer, die gegen ihre Anzeigepflicht verstoßen, einzuführen. Schon bevor Justizministerin zur Antwort schreiten konnte, sprach ihr das BZÖ das Misstrauen aus. Der entsprechende Antrag wurde freilich von keiner der anderen Fraktionen unterstützt.
Auch das "Haftentlastungspaket" hat den Nationalrat passiert. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen der umfangreichen Vorlage zu, während FPÖ und BZÖ von einem Anschlag auf die Sicherheit der Österreicher sprachen. Ebenfalls abgesegnet wurde ein Begleitgesetz zur mit 2008 in Kraft tretenden Reform der Strafprozessordnung, das eine eigene Korruptionsstaatsanwaltschaft mit rund 20 Ermittlern ab 2009 bringt. Allfällige Weisungen der Justizministerin an die Behörde sollen offen gelegt werden.
(apa/red)
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