Dienstag, 4. Dezember 2007

Kein Ende im Konflikt um Asylgerichtshof: Korinek warnt Gusenbauer vor Überlastung

  • Prammer: "Diese Einrichtung ist unverzichtbar"
  • Grüne: Asylgericht hebelt den Rechtsstaat aus

Wenn die Regierung Flüchtlingen mit Einführung des Asylgerichtshofs am 1. Juli 2008 die Berufungsmöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof nimmt, kommt auf das zweite Höchstgericht, den Verfassungsgerichtshof, mehr Arbeit zu. Darauf verweist VfGH-Präsident Karl Korinek in einem Brief an Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, Finanzminister Wilhelm Molterer und die Parlamentsklubs und warnt vor einer Überlastung seines Gerichts. Korinek befürchtet eine "Beeinträchtigung" seiner Arbeit und fordert mehr Ressourcen und Personal.

Gleich eingangs hält Korinek fest, dass der VfGH bei der Entwicklung des Asylgerichtshofs nicht einbezogen wurde, "weshalb auch die Gerüchte nicht stimmen, dass er dem Vorhaben zugestimmt hat".

Mehr personelle Ressourcen gefordert
"Sollte das Vorhaben in der geplanten Weise realisiert werden, hätte das für den Verfassungsgerichtshof als dem einzigen Organ, bei dem Entscheidungen des Asylgerichtshofes angefochten werden könnten, erhebliche Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der von ihm zu behandelnden Fälle", heißt es in dem der APA vorliegenden Schreiben. Daher brauche es eine "Erhöhung der personellen und sachlichen, insbesondere auch räumlichen Ressourcen" des Verfassungsgerichts.

"Möglicherweise würden auch Gesetzesänderungen (etwa im Verfassungsgerichtshofsgesetz) erforderlich sein, um den Gerichtshof in die Lage zu setzen, die durch die geplante Änderung des Rechtsschutzsystems zusätzlich anfallenden Rechtssachen ohne Beeinträchtigung seiner bisherigen Aufgaben erfüllen zu können", heißt es in dem Schreiben weiter. Und, so Korinek: "Der Verfassungsgerichtshof erwartet, dass die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und allenfalls von ihm vorgeschlagene gesetzliche Änderungen aufgegriffen werden."

Experten befürchten längere Asylverfahren
Der Verfassungsgerichtshof hat sich zu Beginn seiner Dezember-Session mit der Frage befasst, welche Konsequenzen für ihn mit der Einführung des Asylgerichtshofs verbunden wären. Beschwerden in Asylverfahren werden vom Verfassungsgerichtshof derzeit in durchschnittlich dreieinhalb Monaten erledigt. In allen anderen Fällen beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer neun Monate. Insider gehen davon aus, dass diese Werte mit dem zu erwartenden Anstieg der Asylbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof nicht zu halten sein werden.

Asylgericht für Prammer "unverzichtbar"
Nach ihrer ursprünglichen Kritik an den Regierungsplänen begrüßt Nationalratspräsidentin Barbara Prammer nun die Schaffung eines Asylgerichtshofs. "Diese Einrichtung ist unverzichtbar", erklärte Prammer. Es handle sich um einen "neuen Obersten Gerichtshof", der "entscheidende Qualitäten" haben werde. Noch Mitte November hatte Prammer die Streichung der Berufungsmöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof abgelehnt und betont, sie wolle nicht, "dass Rechte einzelner Asylwerber abgeschnitten werden".

Gegenüber den ersten Entwürfen habe es "viele Änderungen gegeben, die mir wichtig sind", sagte die Nationalratspräsidentin nun zum Asylgericht, dessen Einrichtung in Kürze im Nationalrat beschlossen werden soll. So würden nun Asylverfahren verkürzt werden. Es werde auch künftig im Asylbereich Momente geben, wo der Verwaltungsgerichtshof gebraucht werde. Prammer geht davon aus, dass zudem der Verfassungsgerichtshof gestärkt werde.

Letzte Berufungsinstanz für Asyl
Der neue Asylgerichtshof wird künftig die letzte Berufungsinstanz im Asylverfahren und ersetzt damit den Unabhängigen Bundesasylsenat. Das Gericht ist im Bundeskanzleramt angesiedelt und wird im Regelfall die Letztentscheidung über den Asylantrag treffen. Denn Asylwerber haben in Zukunft keine Möglichkeit mehr, sich an den Verwaltungsgerichtshof zu wenden. Diese Option besteht nur für das Gericht selbst oder für den Innenminister, sollte dieser nach einer Grundsatzentscheidung begehren. Starten soll der Asylgerichtshof Mitte nächsten Jahres.

Prammer bedauerte außerdem das vorläufige Scheitern der Untergruppenverhandlungen zur Erweiterung der parlamentarischen Minderheitenrechte. "Es ist jedoch zu früh zu sagen, wie es nun weitergehen wird", so die Nationalratspräsidentin. Grund für das Scheitern war das Nein der ÖVP zur Einrichtung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht.

Grüne kritisieren Prammer-Kehrtwendung
Kritik an der "hundertprozentigen Kehrtwendung" von Prammer in Sachen Asylgerichtshof kommt von den Grünen. Die Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig spricht von einer "Kapitulation der SPÖ-internen Kritiker vor dem Druck des Kanzlers". "Das Asylgericht kommt einer Aushebelung des Rechtsstaates gleich. Es ist unglaublich, dass sich die Regierung nun tatsächlich über die Bedenken aller hinwegsetzt", so Glawischnig. (APA/red)

4.12.2007 13:31