Montag, 3. Dezember 2007

Korinek-Kritik an Asylgerichtshof-Arbeit: Für "Mittelweg, der Extreme vermeidet"

  • Österreichischer Verfassungspreis an Novak & Koller
  • Lob für Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz

Kritische Worte zur Vorgangsweise der Regierung bei der Einrichtung des Asylgerichtshofes fand der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek. Er nannte das Gesetz, das demnächst im Parlament beschlossen werden soll, als ein Beispiel für "Verfassungsänderungen, die nicht ausreichend diskutiert wurden - mit der Wissenschaft und mit dem Betroffenen vor allem". Anlass war die Vergabe des ersten Österreichischen Verfassungspreises an den Grazer Univ. Prof. Richard Novak und den "Salzburger Nachrichten"-Journalisten Andreas Koller in der Albertina.

Korinek appellierte, auch bei Akten der Verfassungspolitik einen "Mittelweg, der Extreme vermeidet" anzustreben. Außerdem mahnte er, die Verfassung ernst zu nehmen. Vor allem der Gesetzgeber sollte sie "als Datum ansehen, er sollte seine rechtspolitische Fantasie einsetzen, um bei der Realisierung seiner rechtspolitischen Vorschläge das zu beachten, was die Verfassung vorgibt". Er habe mitunter den Eindruck, dass EU-rechtliche Vorgaben ernster genommen werden als die der Verfassung - wohl weil man sich das Verfassungsrecht leichter "herrichten" könne.

Auch dieses "Herrichten" durch Bestimmungen im Verfassungsrang - für die die jetzige Regierung wieder die Mehrheit hat - kritisierte der VfGH-Präsident: "Das ist verfassungskulturell gesehen ein Übel und es wird dort zum Ärgernis, wo man auf diese Weise sogar die Grund- und Menschenrechte einschränkt."

Lob für Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz
Lobende Worte fand Korinek für das 1. Bundesverfassungsrechts-Bereinigungsgesetz, das ebenfalls beschlossen wird. Wenn auch noch viel zu tun bleibe, werde doch ein beachtlicher Schritt zur Verfassungsbereinigung getan. Und "wir, die wir im Österreich-Konvent an den Vorarbeiten dafür hunderte Stunden gearbeitet haben", könnten nun doch feststellen, dass diese Arbeit nicht vergeblich war.

Dem Preisträger Novak attestierte Korinek, neben Andrea Martin (die die Grundlagen für den Korinek-Holoubek-Kommentar sammelt) einer der beiden Menschen zu sein, die das gesamte Verfassungsrecht wirklich kennen. Novak hat vor fast 15 Jahren gemeinsam mit Bernd Wieser und Robert Walter den Bestand dargestellt, geordnet und Möglichkeiten einer Verfassungsbereinigung aufgezeigt. "Er kennt jede Nuance des Verfassungsrechts und hat jede Neuerung registriert", so Korinek.

Der Grazer Wissenschafter wurde von der Jury wegen seines "jahrzehntelangen Wirkens für die Weiterentwicklung des österreichischen Verfassungsrechts" als Empfänger des Hauptpreises in Höhe von 15.000 Euro ausgewählt. "Insbesondere haben dazu seine begleitenden, oftmals auch kritischen wissenschaftlichen Analysen der Judikatur des VfGH beigetragen", erklärte Georg Weißmann, der Vorsitzende des "Forum Verfassung", das den Preis stiftet.

Koller, der stellvertretende Chefredakteur der "SN", bekam den Anerkennungspreis von 5.000 Euro für seine "kritische und konstruktive Berichterstattung über die Thematik der Grund- und Freiheitsrechte in Österreich", betonte Weißmann.

Mit dem Preis - der im Zweijahresrhythmus vergeben wird - will das "Forum Verfassung" das Bewusstsein für die Einhaltung der Verfassung schärfen. Das überparteiliche "Forum" wurde anlässlich des Österreich-Konvents gegründet, in ihm sind u.a. das Land Niederösterreich, die Stadt Wien, verschiedene Banken und Versicherungen, Industrieunternehmen, Rechtsanwaltskammertag und Notariatskammer vertreten.

(apa/red)

3.12.2007 12:16