28 Terrorverdächtige auf IGGiÖ-Gästeliste? Glaubensgemeinschaft weist Vorwurf zurück
- Al Rawi: Inhaftierter Islamist war nicht eingeladen
- Gemeinschaft ortete Privatfehde eines Journalisten

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Entschieden zurückgewiesen hat die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Empfängen von Bundespräsident und Bundeskanzler anlässlich des muslimischen Fastenmonats Ramadan. Eine Zeitung hatte von bis zu 28 Terrorverdächtigen auf der von der IGGiÖ erstellten Gästeliste berichtet. IGGiÖ-Integrationsbeauftragter Omar Al Rawi (SPÖ) betonte im Gespräch mit der APA, dass Leute, die "außerhalb des Spektrums der Glaubensgemeinschaft stehen, selbstverständlich nicht eingeladen" worden seien.
Personen, bei denen man wisse, dass sie sich nicht zur Rechtsstaatlichkeit bekennen, seien "ausgeschlossen" worden, so Al Rawi. So seien etwa der in Wien festgenommene Islamist Mohamed M., seine Frau und sein Vater nicht eingeladen gewesen, sagte der Wiener SPÖ-Gemeinderat. Ziel der Gästeauswahl sei ein "möglichst breites Spektrum "gewesen. Die Zugehörigkeit zur Religion allein habe aber nicht ausgereicht, eingeladen worden seien Menschen, die eine gesellschaftspolitischen Beitrag zur Integration und für die Gemeinde leisten, wie etwa Jugend- und Frauenvertreter, Seelsorger, Vertreter von Moscheen und Bildungseinrichtungen.
Die Liste sei dem Bundeskanzleramt übermittelt worden und dieses habe sie dem Innenministerium übergeben. Al Rawi betonte, dass die Glaubensgemeinschaft als religiöse Organisation keinen Zugang zu Daten des Innenministeriums oder der Staatsanwaltschaft habe. Er verwies auch darauf, dass gegen alle Betroffenen die Unschuldvermutung gelte und ortete eine Privatfehde eines Journalisten. In dem Zeitungsbericht war davon die Rede, dass die Staatsanwaltschaft gegen zwei Personen ermittle. Den Verdächtigen sollen Spenden an Einrichtungen der Hamas transferiert haben.
(apa/red)
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