Donnerstag, 6. Dezember 2007

Einstimmigkeit beim Haushaltsrecht im NR:
Vierjährige Budgetplanung ab 2009 nun fix

  • Weitere Reformetappe "Globalbudgets" kommt 2013
  • IHS kritisiert jetzt weiterhin an ungelösten Problemen
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Das neue Haushaltsrecht ist im Parlament mit den Stimmen aller Parlamentsfraktionen einstimmig beschlossen worden. Es sieht unter anderem eine vierjährige Budgetplanung der Bundesregierung vor. Außerdem dürfen die Ministerien künftig unverbrauchte Mittel als Rücklagen behalten und müssen diese nicht mehr zum Jahresende an das Finanzministerium abliefern. In Kraft treten soll die Reform bereits beim nächsten Budget 2009, eine weitere Reformetappe ist für 2013 geplant. In der Debatte gab es Lob von allen Seiten.

Anstatt wie bisher einmal jährlich im Herbst einen detaillierten Budgetplan für das nächste Jahr vorzulegen, werden künftig schon im Frühjahr Ausgaben-Obergrenzen für die nächsten vier Jahre festgelegt. Dafür wird das Bundesbudget in fünf Rubriken unterteilt (Recht und Sicherheit; Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie; Bildung, Forschung, Kunst und Kultur; Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt; Kassa und Zinsen). Diese Bereiche werden wiederum in Unterkategorien für die einzelnen Ministerien aufgeschlüsselt.

Damit wissen die Ministerien bereits mehrere Jahre im Voraus, mit wie viel Geld sie rechnen können. Die detaillierte Mittelverteilung für das kommende Jahr soll aber wie gehabt im Herbst stattfinden. Die in den vergangenen Jahren in Mode gekommenen Doppelbudgets für zwei Jahre soll es "ausnahmsweise" auch in Zukunft geben.

"Globalbudgets" ab 2013
Eine weitere Reformetappe ist für 2013 geplant, dann soll den Ministerien per sogenannten "Globalbudgets" mehr Spielraum bei der Mittelverteilung gegeben werden. Weiters vorgesehen ist, dass der Finanzminister zweimal jährlich über den Budgetvollzug Bericht erstattet.

Prophezeite Einstimmigkeit
Finanzminister Wilhlem Molterer sprach von einem der "weitreichsten Beschlüsse" der Zweiten Republik im Rahmen des Haushaltsrechtes, die jemals gemacht wurden. Wichtig sei der Beschluss aus, weil die Qualität der öffentlichen Finanzen immer wichtig sei für den Standortvorteil. Er bedankte sich bereits vor der Abstimmung bei allen Fraktionen dafür, dass diese "wahrscheinlich einstimmig erfolgt". Er halte es für vorbildlich, wie dieses Gesetz zwischen Ministerium und Parlament ausgehandelt worden sei.

SP-Finanzsprecher Kai Jan Krainer freute sich, dass es künftig "mehr Transparenz" bei der Budgeterstellung geben würde. Daneben lobte er wie viele andere Redner das sogenannte "Gender Budgeting", mit dem eine gerechte Verteilung der Gelder zwischen den Geschlechtern sichergestellt werden soll. Auch der Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann begrüßte die Reform ausdrücklich. Kritik übte er daran, dass die Neuregelung zwar für den Bund gelte, nicht aber die Länder und Gemeindem miteinschließt.

Für FP-Budgesprecher Alois Gradauer geht die Reform in die richtige Richtung, allerdings bedauerte auch er, dass man verabsäumt habe, die Länder in die Pflicht zu nehmen. Und BZÖ-Budgetsprecher Josef Bucher bedankte sich beim Finanzministerium, dass die Haushaltsregeln "so transparent, einfach und modern" gestaltet werden. Auch er forderte, dass man in Zukunft auch die Länder und Gemeinden überzeugen sollte.

Kritik vom IHS
Kritik am Finanzausgleichsgesetz kommt vom Institut für Höhere Studien. In einer Analyse weist das Institut vor allem darauf hin, dass die Kompetenzprobleme zwischen den Gebietskörperschaften weiterhin ungelöst bleiben. Bei der geplanten Mindestsicherung befürchtet das IHS "negative Arbeitsanreize" und verweist gleichzeitig darauf, dass der Betrag von 726 Euro pro Monat weit unter der von Eurostat definierten Armutsgrenze von 900 Euro liegt. (apa/red)

6.12.2007 19:21