"Ich wollte, dass a Ruh' is'!": Steinmetz ermordete nach Friedhofsbesuch Freundin
- Wiener Straflandesgericht sprach Urteil: 18 Jahre Haft
"Ich wollte, dass a Ruh' is'! Das ganze Streiten is' mir scho so auf die Nerv'n gangen", erklärte am Dienstag ein 48- jähriger Steinmetzhelfer im Wiener Straflandesgericht, wo er wegen Mordes nicht rechtskräftig zu 18 Jahren Haft verurteilt wurde. Der Mann hatte in seiner Wohnung seiner Freundin mit einem Küchenmesser getötet, nachdem er von einem berufsbedingten Friedhofsbesuch heimgekommen war.
Die Beziehung zu der um zwei Jahre jüngeren Frau war geprägt von Alkohol und Gewalttätigkeiten. "Täglich 10 bis 15 Bier und a paar Kräuterliesl und Jägermeister", gab der 48-Jährige auf die Frage nach seinen Trinkgewohnheiten an. Im Rausch soll er öfters handgreiflich geworden sein. Seine dem Alkohol ebenfalls zugeneigte Freundin dürfte außerdem seine latent vorhandene Eifersucht aufgestachelt haben, indem sie ein offenbar recht inniges Verhältnis mit einem gemeinsamen Bekannten pflegte.
Am 28. April meldete sich die 46-Jährige bei der Polizei und bat um einen Streifenwagen. Ihr Freund sei "verrückt geworden", habe "ein Messer in der Hand", berichtete die Frau. "Mein Leben ist gefährdet", betonte sie. Zehn Minuten später war sie tot. Wie der Gerichtsmediziner darlegte, hatte der Mann danach versucht, seinem Opfer mit einer Säge den Kopf abzuschneiden.
Als die Funkstreife am Tatort eintraf, begegneten die Beamten im Stiegenhaus dem 48-Jährigen, der sie wissen ließ: "Ich hab' an Blödsinn g'macht. Droben liegt die Hinige!" Dann ließ er sich widerstandslos festnehmen.
Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Der Bluttat sei ein tagelanger Streit vorausgegangen. Er habe sich "in den Alkohol flüchten wollen", was ihm jedoch nicht gelungen sei. Worum es in der Auseinandersetzung ging, wollte er nicht sagen: "Ich will nicht drüber reden." Schließlich sei es zu einer "Rangelei" gekommen, er habe sie mit dem Messer "einschüchtern" wollen, stellte der Angeklagte fest. Was dann passiert sei, wisse er nicht mehr: "Ich kann mich an nix mehr erinnern." Mit der Strafe war er einverstanden, Staatsanwältin Michaela Schnell gab allerdings vorerst keine Erklärung ab.
(APA/red)
