Buchinger empört über ÖVP-Pflege-Kritik: Bartenstein soll zu Vereinbarungen stehen
- Wirtschaftsminister zweifelte zuvor an Rechtmäßigkeit
- Grüne für Finanzierung durch Schenkungssteuer

·Vermögensgrenze für Pflege angehoben
Bis 7.000 Euro wird jetzt Betreuung gefördert
·Khol wirft Buchinger
"soziale Kälte" vor
Wegen erneuter Straf- barkeit illegaler Pflege
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In scharfer Form hat Sozialminister Buchinger die verfassungsrechtlichen Bedenken von Wirtschaftsminister Bartenstein gegen das Fördermodell zur 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim zurückgewiesen. Er forderte Bartenstein und der ÖVP auf, sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten und die Kritik einzustellen.
Nach den Grundprinzipien des Verfassungsgerichtshofes wäre es nicht nur verfassungswidrig Gleiches ungleich zu behandeln, sondern auch Ungleiches gleich zu behandeln. Die Sozialversicherungshöhe von Selbstständigen und Unselbstständigen sei aber "völlig unterschiedlich". Deshalb sei auch eine unterschiedliche Förderung "geboten", wies der Sozialminister das Argument Bartensteins zurück, dass es eine "Diskriminierung" selbstständiger Pfleger gebe, weil diese mit maximal 225 Euro gefördert werden - das unselbstständige Modell aber mit bis zu 800 Euro.
Beim Wort bleiben
Buchinger erinnerte daran, dass Bartenstein und die ÖVP der ungleichen Förderung mehrfach zugestimmt haben. Die ÖVP solle sich "an Vereinbartes halten", so der Sozialminister.
Grünen-Vorschlag
Die Grünen sind für eine Finanzierung der Pflege durch eine veränderte Form der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Für Sozialsprecher Öllinger könne man dadurch geschätzte 500 Mio. Euro im Jahr lukrieren. Weiters setzen sich die Grünen für die Abschaffung der Vermögensgrenze ein, fordern aber Sicherheit, dass eine Rückforderung durch die Länder via Regress nicht möglich ist.
Die ÖVP-Senioren drängen unterdessen die SPÖ neuerlich, der Verlängerung der Pflegeamnestie um ein halbes Jahr zuzustimmen. Bis dahin sollten laut ÖVP-Pensionistenchef Khol österreichweit einheitliche Finanzierungsregeln auch für die Pflege in Heimen erarbeitet werden. Er fordert insbesondere den Verzicht auf Regressforderungen bei Kindern.
(apa/red)
