Mittwoch, 2. April 2008

Berufungsverfahren in 'Causa Gerd Honsik':
Es bleibt bei 1 1/2 Jahren Haft für Neo-Nazi

  • Wiener Oberlandesgericht bestätigt Urteil aus Mai '92
  • Staatsanwaltschaft bereitet neuerliche Anklage vor

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat das Urteil betätigt, mit dem der Holocaust-Leugner Gerd Honsik im Mai 1992 vom Wiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war. Die Strafberufung des mittlerweile 67-Jährigen, der im Hinblick auf sein vorgerücktes Alter und eine schwere Erkrankung auf Milde gehofft hatte, wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Der Berufungssenat (Vorsitz: Herbert Körber) leistete allerdings auch der Berufung der Staatsanwaltschaft keine Folge, die eine höhere Sanktion gefordert hatte. Das Erstgericht habe bei den Strafzumessungsgründen keine "Fehlgewichtung" erkennen lassen und Honsik "schuld- und tatangemessen" bestraft, hieß es in der Begründung.

Der vom rechtskräftigen Urteil umfasste Deliktszeitraum umfasst die Jahre 1986 bis 1989, als Honsik in seiner Zeitschrift "Halt!" sowie mit seinem Buch "Freispruch für Hitler?" "durch Jahre hindurch den Nationalsozialismus verharmlosend dargestellt und den Holocaust geleugnet hat", wie Oberstaatsanwalt Georg Karesch nun im Justizpalast darlegte. Honsik habe damit "gedankliches Saatgut für Mitstreiter und Nachahmer gelegt".

Dieser stellte im Anschluss unter konkreter Bezugnahme auf die Briefbomben-Serie fest, er wolle nicht "mit heimtückischen, mörderischen Verbrechen" in Verbindung gebracht werden. Honsiks Verteidiger Herbert Schaller merkte unter anderem an, sein Mandant habe sich "nur historisch betätigt", seine Erkenntnisse wären "bisher eher bestätigt als widerlegt" worden.

Weiteres Strafverfahren droht
Auf Honsik dürfte ein weiteres Strafverfahren zukommen. Von seinem spanischen Exil aus hatte er sich weiter publizistisch betätigt, wobei ihm zuletzt weniger Zeitschriften, sondern verstärkt das Internet als Medium dienten. Auf seiner Homepage waren immer wieder Inhalte zu lesen, die nach Einschätzung von Rechtsexperten mit den Bestimmungen des Verbotsgesetzes, das das Leugnen oder Verharmlosen nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe stellt, nicht in Einklang zu bringen waren.

Als Honsik im vergangenen August auf Basis eines Europäischen Haftbefehls in Malaga verhaftet wurde, nachdem ihn die spanischen Behörden jahrelang unbehelligt gelassen hatten - zurückzuführen war das plötzliche Doch-Tätigwerden auf einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, auf den sich am 19. April 2007 der Rat der EU-Justizminister geeinigt hatte -, beantragte die Wiener Justiz seine Auslieferung nicht nur zur Verbüßung der offenen Haftstrafe. Es wurde auch um Überstellung zwecks Verfolgung jener Straftaten ersucht, derer sich Honsik nach seiner Flucht auf publizistischem Weg schuldig gemacht hatte bzw. haben könnte.

Zu letzterem hatte sich Spanien zunächst die Zustimmung vorbehalten. Bei der Staatsanwaltschaft Wien rechnet man allerdings damit, dass noch im Dezember die Zustimmung des ausliefernden Staates auch zum zweiten Punkt eintreffen wird, womit der Weg für eine weitere Anklage nach dem Verbotsgesetz frei wäre. Dem Vernehmen nach soll die Arbeit daran behördenintern schon weit gediehen sein, so dass ab Eintreffen des spanischen Sanktus relativ rasch eine Anklageschrift eingebracht werden könnte.

(apa/red)

2.4.2008 08:16