Strafbescheide gegen Meinl Bank & Meinl Success: Verstoß gegen Kapitalmarktgesetz?
- Tatsächliches Risiko der Veranlagung verschwiegen?
- Meinl-Sprecher Langsner kündigt jetzt Berufung an

·Offensiv: Meinl Bank
will Republik klagen
"Amtshaftungsklage" wegen 2 Strafbescheiden
·MEL von Finanz- marktaufsicht bestraft
20.000 Geldbuße pro Direktor - Jetzt Berufung!
·MEL reduziert seine Entwicklungsprojekte
Dadurch mehr Umsatz und Gewinn erwartet
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in der Causa Meinl European Land (MEL) nicht nur den bereits bekannten Strafbescheid gegen das MEL-Management erlassen. Das berichtet FORMAT in seiner aktuellen Ausgabe. Dem Wirtschaftsmagazin exklusiv vorliegenden Informationen zufolge sind wegen irreführender Werbung auch zwei gleichlautende Strafbescheide gegen die Meinl Bank AG sowie gegen deren Vertriebstochter Meinl Success ergangen.
Im wesentlichen geht es dabei um die Verwendung des Begriffs "mündelsicher", durch den nach Ansicht der FMA der Investor über das tatsächliche Risiko der Veranlagung getäuscht wurde. Die FMA sieht darin einen Verstoß gegen das Kapitalmarktgesetz (§16/z3 in Verbindung mit § 4 Abs. 3).
Meinl will Berufung einlegen
Diese Bescheide haben besondere Brisanz, da sie Anwälten wie Dieter Böhmdorfer beziehungsweise dem Prozessfinanzierer Advofin, die Anleger in Schadensersatzverfahren vertreten wollen, als Munition vor Gericht dienen können. Meinl-Sprecher Herbert Langsner bestätigte FORMAT gegenüber die Existenz der neuen Bescheide, und kündigte Berufung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat an: "Die erhobenen Vorwürfe sind völlig unhaltbar."
Lesen Sie die komplette Geschichte im aktuellen FORMAT 48/07!

