Montag, 26. November 2007

Geständnis ist ein Strafmilderungsgrund:
Umfasst Schadenssumme von 425 - 485 Mio.

  • Zwettler wegen Untreue und Bilanzfälschung angeklagt

Das abgelegte Teilgeständnis von Ex-BAWAG-Generaldirektor Johann Zwettler wird sich - im Falle einer Verurteilung im BAWAG-Strafprozess - voraussichtlich für ihn strafmildernd auswirken. Ein Geständnis sei laut Gesetz ein "wesentlicher Strafmilderungsgrund", erläuterte Staatsanwalt Georg Krakow am Rande des Prozesses vor Journalisten. Zwettler ist wegen Untreue und Bilanzfälschung angeklagt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Das Geständnis von Zwettler zu mehreren Finanzinstrumenten der BAWAG umfasse eine Schadenssumme von 425 bis 485 Mio. Euro, erläuterte Krakow. Laut Anklage hat Zwettler eine Schadenssumme von 1.352,672.570 Euro durch Untreue zu verantworten. Nur für einen Teilbetrag von rund einem Drittel hat sich Zwettler also heute schuldig bekannt.

(apa/red)

26.11.2007 12:41