Freitag, 30. November 2007

Mutmaßlicher Mörder darf wieder heim:
Mit elektronischer Fußfessel heimgeschickt

  • Streit um U-Haft für mutmaßlichen Serienmörder
  • Ostfranzose werden fünf Morde zur Last gelegt

Der in Ostfrankreich angeklagte mutmaßliche Serienmörder Nicolas P. soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen werden. Er werde Einspruch gegen die Entscheidung der Haftrichterin einlegen, den 68-Jährigen zunächst auf freiem Fuß zu lassen, kündigte der stellvertretende Staatsanwalt von Montbeliard, Jean-Marc Gervason an. Über den Haftantrag will das Berufungsgericht in der Nachbarstadt Besancon nach Angaben eines Sprechers am 12. Dezember entscheiden.

Die Haftrichterin hatte den Mann, dem die Anklage fünf Morde in Ostfrankreich zur Last legt, mit einer elektronischen Fußfessel vorläufig aus der Haft entlassen. Der Beschuldigte, der die Vorwürfe entschieden zurückweist, kehrte daraufhin in seine Wohnung im elsässischen Mülhausen zurück.

Gegen den Franzosen, der früher als Transvestit auch in deutschen Kabaretts aufgetreten war, hatte die Justiz ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen fünf Mordfällen eingeleitet. Die Opfer waren Männer aus dem Homosexuellenmilieu, die zwischen 1980 und 1990 in Ostfrankreich ermordet wurden. Ein sechster Mord wurde aus dem Verfahren zunächst ausgeklammert.

Nach Angaben aus Ermittlerkreisen könnte es in dem Fall sogar um eine Serie von 18 unaufgeklärten Morden gehen. Die Opfer waren 17 Männer, zumeist Homosexuelle, sowie eine Prostituierte aus Mülhausen. Die These eines Serienkillers basiert vor allem auf mehreren Parallelen zwischen den Fällen: Die Opfer wurden zuerst mit harten Gegenständen auf den Kopf geschlagen und dann mit zahlreichen Messerstichen getötet. Sie waren teilweise entkleidet, in mehreren Fällen waren ihre Gesichter mit Kleidungsstücken bedeckt worden.

Doch in der Justiz gibt es Zweifel. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sieht die Haftrichterin Marielle Counillon-Michel die Beweislage als zu dürftig an, um eine Untersuchungshaft anzuordnen. Die Anklage basiere vor allem auf "Mutmaßungen und intellektuellen Konstruktionen", betonte sie. Bisher gebe es "keinerlei sachliches Element", das einen Verbleib des Mannes im Gefängnis rechtfertigen würde.
(apa/red)

30.11.2007 14:52