Teddy darf nicht Mohamed heißen: Britin wurde im Sudan zu 15 Tagen Haft verurteilt
- Britische Regierung ist über Urteil entsetzt

Ein Gericht im Sudan hat eine britische Lehrerin verurteilt, in deren Unterricht ein Teddy-Bär mit dem Namen "Mohammed" benannt wurde. Der Schuldspruch erging am Donnerstag in Khartum wegen Beleidigung des Islams. Das Urteil: 15 Tage Gefängnis und Abschiebung.
Der Anwalt der 54-jährigen Gillian Gibbons kündigte Berufung an. Das Urteil sei höchst ungerecht, sagte Ali Mohammed Ajab, der auch für ein Menschenrechtszentrum in Khartum tätig ist. Das Verfahren sei von Hardlinern aufgebracht worden, die auf sich aufmerksam machen wollten.
Die Anklage gegen die am Sonntag verhaftete Lehrerin einer Privatschule lautete ursprünglich auf Anstiftung zum Religionshass, was eine Strafe von 40 Peitschenhieben und sechs Monaten Haft hätte nach sich ziehen können. Der Direktor der Unity High School, Robert Boulos, sprach unter Hinweis auf dieses mögliche Strafmaß von einem sehr gerechten Urteil. Allerdings sei die Schule sehr traurig über die angeordnete Abschiebung, da Gibbons eine gute Lehrerin sei.
Der britische Außenminister David Miliband hatte den Sudan zuvor aufgerufen, "gesunden Menschenverstand" walten zu lassen. Die Frau habe lediglich einen "arglosen Fehler" begangen, als sie Schülern der christlich orientierten Privatschule in Khartum erlaubt habe, den Teddy nach dem Propheten zu benennen.
Die obersten muslimischen Geistlichen im Sudan hatten am Mittwoch eine harte Bestrafung der Lehrerin wegen Gotteslästerung gefordert. Sie stellten sie auf eine Stufe mit dem Autor Salman Rushdie, dessen "Satanische Verse" 1989 zum Mordaufruf des damaligen iranischen Ayatollah Khomeini geführt hatten. (APA/red)
