Asylgerichtshof im Verfassungsausschuss
fixiert: Auch SPÖ stimmt geschlossen dafür
- Cap: Interne Differenzen wurden "ausdiskutiert"
- Kritik an schlechterem Rechtsschutz zurückgewiesen
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Juristen-Appell: "Dieses Gesetz wegschmeißen"
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FORMAT: Einzelschicksale
von "Heimatsuchenden"
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat den Asylgerichtshof beschlossen. Die SPÖ habe "geschlossen" dafür gestimmt, betonte Klubchef Josef Cap im Anschluss. Die internen Differenzen habe man "ausdiskutiert". Wie der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger von der ÖVP verteidigte Cap die Streichung der Berufungsmöglichkeit für Asylwerber beim Verwaltungsgerichtshof und begründeten diesen Schritt mit der angestrebten Verfahrensbeschleunigung.
Per 1. Juli 2008 soll der bisherige Unabhängige Bundesasylsenat im Innenministerium, die Berufungsinstanz im Asylverfahren, zum "Asylgerichtshof" aufgewertet werden. Die Berufungsmöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof, also der dritten Instanz, wird für Asylwerber dann gestrichen. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, hatte bei einem Hearing gegen das Kappen des Instanzenzuges protestiert und vor einer Aushöhlung des Rechtsschutzes für Asylwerber gewarnt.
"Grundsatzentscheidungen" nur in Absprache
Als Entgegenkommen an die Kritiker wurde von der Koalition lediglich die Möglichkeit gestrichen, dem Asylgericht auch andere Verwaltungsverfahren per einfachem Gesetz zu übertragen. Außerdem sollen "Grundsatzentscheidungen", die der Innenminister aber nicht der Asylwerber beantragen kann, künftig nicht für den jeweiligen Anlassfall gelten. Zudem wird der Innenminister per unverbindlichem Entschließungsantrag aufgefordert, sich bei den "Grundsatzentscheidungen" mit NGOs und UNHCR abzusprechen.
Asylrichter unzureichend qualifiziert?
Cap betonte, dass der Rechtsschutz in der zweiten Instanz mit dem Asylgerichtshof künftig verbessert werde. Spindelegger wies Kritik an der unzureichenden Qualifikation der Asylrichter zurück. Zuvor hatte die Richtervereinigung bemängelt, dass für das Asylgericht keine Richterausbildung vorausgesetzt wird, sondern lediglich ein Jus-Studium und fünf Jahre Berufserfahrung. Spindelegger: "Wir können nicht sagen, wir wollen einen Gerichtshof und dann wollen wir zehn Jahre Berufserfahrung. Dann können wir ihn nie gründen."
VP-Spindelegger kritisiert fehlende Begutachtung
Auch dass die für den Asylgerichtshof nötige Verfassungsnovelle ohne öffentliche Debatte via Begutachtungsverfahren beschlossen wird, verteidigten Cap und Spindelegger. "Es wäre mit lieber gewesen, wenn wir das auch in Begutachtung gegeben hätten", so der Zweite Nationalratspräsident. Wegen der zeitlichen Verzögerung wäre dann jedoch der Start des Asylgerichts mit 1. Juli 2008 nicht mehr möglich gewesen. Und Cap versicherte, "dass wir künftig dafür sind, grundsätzlich Begutachtungen zu machen".
(apa/red)
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