Grüne Bedenken gegen Asylgerichtshof:
Kaum mehr mündliche Verhandlungen?
- Glawischnig fürchtet um Beeinträchtigung der Qualität
- Juristen appellieren: "Dieses Gesetz wegschmeißen"
·5,6% aller Tatver- dächtigen Asylwerber
Wien liegt mit deutlichem Abstand an der Spitze
·Asylgericht: Jarolim will den VwGH stärken
SPÖ-Justizsprecher: UNO- Hilfswerk miteinbeziehen
·In Österreich sind nicht alle willkommen
FORMAT: Einzelschicksale
von "Heimatsuchenden"
Die Grünen haben neue Bedenken gegen die Konstruktion des Asylgerichtshofs vorgebracht, der vom Verfassungsausschuss beschlossen werden soll. Konkret stießen sich Parteivize Eva Glawischnig und Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger daran, dass die mündlichen Befragungen in der Zweitinstanz deutlich reduziert werden dürften, was die Qualität der Entscheidungen weiter beeinträchtige. Zusätzlich stehe die Behörde aufgrund des Controllings unter starkem Zeitdruck bei ihren Urteilen. Unterdessen appelierten Juristen und Menschenrechtsorganisationen an die Abgeordneten, die Zustimmung zu dem neuen Gesetz zu verweigern.
Im Wesentlichen geht es darum, dass es dem Asylgerichtshof leichter gemacht wird, auf eine mündliche Befragung des Asylwerbers zu verzichten und ein reines Aktenverfahren durchzuführen. Dem vorliegenden Gesetzesentwurf zufolge kann die mündliche Verhandlung entfallen, wenn sich aus den bisherigen Ermittlungen "zweifelsfrei ergibt, dass das Vorbringen nicht den Tatsachen entspricht". Damit werde - auch angesichts der Forderung der Politik nach mehr Tempo - dem Gericht weiter Druck gegeben, dem Asylwerber möglichst wenige Chancen einzuräumen, urteilte Weinzinger.
Dass alles nun flotter ablaufen wird, wie das die Regierung beständig verkündet, glaubt die Grün-Abgeordnete trotzdem nicht. Denn die Entscheidungsstrukturen würden sogar mehr Bürokratie bringen. Dabei bezog sich Weinzinger auf den Passus, dass nun immer zwei Richter urteilen müssten. Wenn diese zu keinem einstimmigen Beschluss kämen, müssten drei weitere hinzugezogen werden. Plus 25 Prozent richterliche Ressource pro Fall, rechnete Weinzinger.
BZÖ will Qualitätskriterien für Richterbestellung
Das BZÖ hat die Einrichtung des Asylgerichtshofs als "notwendige Maßnahme" zur Verkürzung der Verfahren begrüßt. Verfassungssprecher Herbert Scheibner forderte bei aber gleichzeitig die Einführung von Qualitätskriterien für die Richterbestellung. Denn es sei "merkwürdig", wenn ein Richter bestellt werde, der keinerlei Erfahrung im "richterlichen Bereich" vorweisen könne.
Er forderte die sofortige Beschlussfassung und zweigte sich verwundert, dass die Koalition eine Regierungsvorlage vorlege und dann plötzlich innerhalb der Regierung Streitereien darüber beginnen.
Juristen-Appell an Abgeordnete
Bevor der neue Asylgerichtshof beschlossen wird, appelliert eine Reihe von Menschenrechtsorganisationen und Juristen an die Abgeordneten, dem Vorhaben die Zustimmung zu verweigern. Bitte stecken Sie nicht den Kopf in den Sand", heißt es in einem von Amnesty International, SOS-Mitmensch, Asylkoordination, Diakonie, Volkshilfe und Integrationshaus unterzeichneten Schreiben an die Parlamentarier. Die Anwältin und SOS-Mitmensch-Vorsitzende Nadja Lorenz forderte das Parlament auf, "dieses Gesetz wegzuschmeißen".
Für Lorenz, die als Anwältin selbst Flüchtlinge vertritt, wird der Asylgerichtshof zu einer Aushöhlung des Rechtsschutzes führen, nicht aber zu einer Verfahrensbeschleunigung. Ursache für die langen Asylverfahren sind ihrer Ansicht nach nämlich nicht die Berufungen beim Verwaltungsgerichtshof, die künftig verhindert werden sollen. Das Problem liege vielmehr bei der Asylbehörde im Innenministerium: "Meine Mandanten sind deswegen so lange im Verfahren, weil die erstinstanzlichen Bescheide in teilweise unglaublicher Qualität daherkommen."
Auch der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Harald Bisanz, verweist darauf, dass bis zu 50 Prozent der Asylbescheide in der Berufung aufgehoben werden und dass rund ein Fünftel der Berufungen beim Verwaltungsgericht erfolgreich sind. Nun werde die Berufungsmöglichkeit in dritter Instanz (Verwaltungsgericht) gestrichen, ohne für eine Qualitätsverbesserung in erster (Asylbehörde) und zweiter Instanz (Asylgericht) zu sorgen. Stattdessen werde die bisherige zweite Instanz (Unabhängiger Bundesasylsenat) per Gesetz einfach zum "Asylgerichtshof" erklärt.
Gusenbauer hält an Entwurf fest
Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) hält ungeachtet aller Kritik an seinem Gesetzesentwurf für den Asylgerichtshof fest. "Die Bundesregierung hat dem Parlament einen Entwurf vorgelegt der wird dort diskutiert und ich gehe davon aus, dass der Entwurf dort beschlossen wird", sagte Gusenbauer bei einer Pressekonferenz. Schließlich habe das Parlament die Regierung per Entschließungsantrag aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zu erstellen. Als Ziel des Asylgerichtshofes nannte der Bundeskanzler einmal mehr die Verfahrensbeschleunigung.
(apa/red)
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