Donnerstag, 29. November 2007

Per Gericht "zur Ewigkeit verdammt":
Katholischer Richter verweigert Scheidung

  • "Prüft Voraussetzungen nur'strenger' als Andere"
  • Rat für Scheidungswillige: "Probiert es noch einmal!"

Auf einen kuriosen Fall hat die Rechtsanwaltskammer aufmerksam gemacht: Ein Richter am Bezirksgericht Lambach (Oö) weigert sich demnach, einvernehmliche Scheidungen durchzuführen. Stattdessen habe der Gerichtsvorsteher die Scheidungswilligen mit der Aufforderung nachhause geschickt, es "noch einmal zu probieren", sagte Vizepräsident Horak.

Die unkonventionelle Vorgehensweise des Richters hatte allerdings nicht nur Beschwerden der Betroffenen zur Folge, die auf die umliegenden Gerichte ausweichen mussten. Auch die dortigen Scheidungsrichter beklagten sich nach Angaben der Rechtsanwaltskammer über den zusätzlichen Arbeitsaufwand. Das Oberlandesgericht Linz sagte die Prüfung des Falls zu.

Strengere Prüfung
Der Präsident des zuständigen Landesgerichtes Wels, Reiner Katzelberger, verteidigt die Vorgehensweise des Lambacher Familienrichters. Dieser führe nämlich sehr wohl Scheidungen durch und habe allein heuer bis Ende Oktober 16 Ehen einvernehmlich geschieden. Allerdings prüfe er die Voraussetzungen strenger als andere Richter, betont Katzelberger: "Er ist ein gläubiger Katholik und hat seine Ideal- und Wertvorstellungen einer Ehe, das ist ja an sich nicht anstößig."

Laut Ehegesetz reicht für eine einvernehmliche Scheidung die Zustimmung beider Ehegatten nicht aus. Zusätzlich müssen die Partner seit einem halben Jahr getrennt leben und die "unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses" einbekennen. Außerdem müssen die Scheidungswilligen eine schriftliche Vereinbarung über Sorgerecht und Unterhalt für die Kinder sowie über die Klärung der vermögensrechtlichen Ansprüche schließen.

Diese Voraussetzungen würden vom Lambacher Familienrichter zwar genauer geprüft als an anderen Gerichten, sagt Katzelberger, aber: "Wenn die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung vorliegen, dann muss er scheiden und das tut er auch. Er prüft die Voraussetzungen vielleicht ein bisschen strenger als mancher Andere und das begründet sich in seiner religiösen Einstellung." Dass einzelne Paare deshalb an andere Gerichte ausweichen will Katzelberger nicht ausschließen: "Es sind andere Richter halt großzügiger und prüfen das überhaupt nicht besonders."

(apa/red)

29.11.2007 14:34