Startschuss für neues Winterreifengesetz:
Matsch- und Schneereifen nun verpflichtend
- NEWS: Von 1. November bis 15. April Vorschrift
- Aber nur bei entsprechenden Straßenverhältnissen

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Es wurde auch endlich Zeit: Die Winterreifenpflicht in Österreich ist beschlossene Sache. Von 1. November bis 15. April müssen die Fahrzeuge über eine Winterausrüstung verfügen. Im Klartext: Es müssen Winterreifen montiert werden, die als M + S, M. S. oder M & S markiert sind und eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern aufweisen. Die gesetzliche Vorschrift gilt allerdings nur für winterliche Fahrverhältnisse. Fakt ist: Bei Schneefall, Schneematsch, zentimeterhohem Neuschnee auf den Straßen, aber auch bei gefrierendem Regen sind die Winterreifen zu montieren. Einzige Ausnahme: Bei trockener Fahrbahn sind auch nach der neuen Regelung die Winterreifen nicht verpflichtend.
Vorsicht: Wer bei winterlichen Fahrverhältnissen ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, ist nicht nur ein großes Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern muss auch mit hohen Strafen rechnen. Das Bußgeld variiert von 35 bis 5.000 Euro. Weiters: Das Mischen von Sommer- und Winterreifen ist bei Pkws und deren Anhängern grundsätzlich verboten. Alternativ kann man Sommerreifen mit Schneeketten verwenden. Das gilt allerdings nur, wenn es eine durchgehende Schneefahrbahn gibt.
Verwendung von Spikes
Reifen mit Spikes dürfen von 1. Oktober bis 31. Mai verwendet werden. Jedoch nur für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf den Rädern. Der genormte Spikes-Aufkleber muss am Heck des Fahrzeugs angebracht werden.
Informationen finden Sie auch im NEWS Nr. 44/08!
