FIS sperrte ÖSV-Trio Tauber, Diethart, Eder:
Alle Preise und Ergebnisse ab '06 aberkannt
- Langlauf: Lebenslanger Ausschluss von Olympiade
- "Turin-Affäre": Keine Sanktionen gegen Pinter

·Das wurde bei ÖSV- Athleten gefunden
Auszüge aus dem IOC- Protokoll im Wortlaut
·Olympia-Sanktionen: Die Affäre in Zitaten
"Too small country to make good doping!"
·Klicken: Chronologie der Doping-Affäre
Ereignisse seit der Razzia bei Olympia 2006 in Turin
·UMFRAGE: Die großen
Wintersport-Skandale
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Der Internationale Skiverband (FIS) hat Sanktionen gegen drei in die Affäre von Turin 2006 verwickelte ÖSV-Langläufer verhängt. Der Doping-Ausschuss der FIS sperrte Martin Tauber, Johannes Eder und Roland Diethart wegen Verletzung der Anti-Doping-Bestimmungen während der Olympischen Winterspiele für zwei Jahre, beginnend mit 22. November 2007. Die Vorwürfe gegen Jürgen Pinter, der als einziger Aktiver des Quartetts das samstägige Weltcuprennen in Beitostölen bestreitet, wurden mangels Beweisen fallengelassen.
Die FIS behält sich aber das Recht vor, gegen den Kärntner bei Auftauchen neuer Fakten ebenso weitere Ermittlungen aufzunehmen, wie sie gegen jene Offiziellen des ÖSV, die vom ÖOC von künftigen Winterspielen ausgeschlossen worden waren, derzeit noch laufen. Davon betroffen sind Sportdirektor Markus Gandler, Ex-Trainer Emil Hoch und Ski-Techniker Reinhard Neuner.
Preise aberkannt
Obwohl die Sperre erst jetzt in Kraft trat, wurden Tauber, Eder und Diethart bereits ab 18. Februar 2006 alle Ergebnisse und Preisgelder aberkannt. Die Entscheidung der FIS kam noch vor dem Urteil des Obersten Sportgerichts in Lausanne, vor dem das Athleten-Quartett gegen den vom IOC verhängten lebenslangen Ausschluss von Olympischen Spielen berufen hatte.
Doping-Skandal
Die FIS wollte eine Entscheidung vor den ersten Distanzrennen des Weltcups am Wochenende treffen. Das Anti-Doping-Gremium bestrafte Tauber und Diethart nach eingehender Prüfung wegen des "Besitzes einer verbotenen Substanz und Methode", Eder wurde zusätzlich "der Gebrauch oder der versuchte Gebrauch einer verbotenen Substanz oder Methode" vorgeworfen.
Dementiert
Tauber hatte die Entscheidung befürchtet. "Die Sachen, die ich als Vorsichtsmaßnahme mithatte, können Teil einer verbotenen Methode sein, sind aber für sich nicht dafür zu verwenden", erklärte der Seefelder. Er stand aber zu seinem Fehler ("Die Sachen gehören nicht ins Gepäck eines Sportlers"), sieht sich aber insgesamt unschuldig.
Plädiert auf "Nicht schuldig"
Darum erwägt er den neuerlichen Gang vor das Sportgericht, so es die finanziellen Mittel zulassen. "Sonst glauben viele, ich bekenne mich schuldig. Ich werde mich mit meinem Anwalt beraten", betonte Tauber, der derzeit in einem Projekt in Seefeld 120 Langläufer betreut. Das hatte ihm im Sommer geholfen, als er in ein psychisches Loch gefallen war und wegen Depressionen Therapie in Anspruch nehmen musste. Die Tatsache, dass die Sperre erst mit jetztiger Wirkung ausgesprochen wurde, irritierte ihn. "Ich wollte noch bis zur WM 2009 laufen, das ist ein eindeutiges Zeichen, dass ich nicht mehr willkommen bin."
Keine Stellungnahme von Gandler
ÖSV-Sportdirektor Markus Gandler gab noch keine Stellungnahme ab. "Ich muss mir die seitenlange Urteilsbegründung erst im Detail ansehen und mir ein Bild machen", erklärte Gandler. Es freute ihn immerhin, dass Pinter nicht gesperrt wurde und im Weltcup laufen darf.
Karrierende von Tauber und Eder
Tauber hatte für sich schon vor der Anhörung durch den Anti-Doping-Ausschuss (17./18.9.2007) entschieden, im kommenden Winter keine Rennen zu bestreiten. Diethart gehört nicht dem ÖSV-Kader an und Johannes Eder hat seine Karriere nach der vergangenen Saison beendet.
Eder wurde demnach auch der vierte WM-Rang von Sapporo 2007 gestrichen. Der Salzburger, der bei der Razzia im Quartier der Langläufer in Pragelato mit einer Infusion mit Kochsalzlösung erwischt worden war, hat bereits eine einjährige, vom Anti-Doping-Komitee des ÖSV verhängte und vom Obersten Sportgericht in Lausanne bestätigte Sperre abgesessen und wurde nun erneut sanktioniert. Die Athleten können innerhalb von 21 Tagen vor dem Obersten Sportgericht gegen die FIS-Entscheidung berufen. (apa/red)
