Donnerstag, 22. November 2007

Musharraf-Wahl endgültig 'rechtmäßig': Höchstgericht Pakistans weist Einspruch ab

  • Diktator kann damit offiziell zweite Amtszeit antreten
  • General legt Uniform ab und wird 'ziviler Präsident'

Das jüngst gezielt mit Regimeanhängern besetzte pakistanische Oberste Gericht hat den Weg für eine weitere fünfjährige Amtszeit von Präsident Pervez Musharraf freigemacht. Die Richter in Islamabad wiesen den sechsten und letzten Einspruch gegen dessen Wahl durch das pakistanische Bundes- und die Provinzparlamente vom 6. Oktober ab. Wegen des Boykotts der Opposition hatte Musharraf bei der Abstimmung fast alle abgegebenen Stimmen auf sich vereinen können.

"Jetzt gibt es kein Hindernis" mehr, Musharraf zum Sieger der Wahl zu erklären, sagte Musharrafs Rechtsberater Sharifuddin Pirzada nach dem Urteil. Generalstaatsanwalt Malik Mohammed Qayyum sagte, Musharraf werde wie angekündigt von seiner gleichzeitigen Funktion als Armeechef zurücktreten und sich als "ziviler Präsident" vereidigen lassen. Zunächst müsse die Wahlkommission ihn aber offiziell zum Wahlsieger erklären. Die Vereidigung "könnte am Freitag, Samstag oder vielleicht ein oder zwei Tage später stattfinden", sagte Qayyum.

Musharrafs Manipulation
Die Opposition hatte argumentiert, der General sei zugleich Armeechef und habe deswegen laut Verfassung nicht als Kandidat bei der Präsidentschaftswahl antreten dürfen. Eingereicht wurde die sechste Klage gegen die Wahl Musharrafs von Zahoor Mehdi, der von der Wahlkommission daran gehindert worden war, bei der Wahl als Gegenkandidat anzutreten.

Kurz vor einer erwarteten Entscheidung des Verfassungsgerichts am 3. November hatte Musharraf den Ausnahmezustand verhängt. Noch am selben Tag entließ er seine Kritiker beim Gericht - darunter den Obersten Richter des Landes, Iftikhar Chaudhry - und ersetzte sie durch ihm gewogene Richter. Ein Datum für ein Ende des Ausnahmezustands hat Musharraf trotz internationaler Kritik bisher nicht genannt. Parlamentswahlen sind für den 8. Jänner angesetzt worden.

Kritiker unter Hausarrest gestellt
Nach ihrer Entlassung wurden Chaudhry und seine Familie sowie zehn weitere Richter unter Hausarrest gestellt. Die Menschenrechtsgruppe Human Rights Watch (HRW) forderte die Freilassung der Musharraf-Kritiker. "Es ist skandalös, dass Musharraf den Obersten Richter Chaudhry, der seinen Griff nach der Macht infrage stellte, dadurch bestraft, dass er die Familie des Richters unter Hausarrest stellt", teilte die Organisation mit Sitz in New York mit. "Musharraf sollte seine üble Fehde mit den Richtern beenden." Chaudhry und die anderen Richter müssten wieder ins Amt eingesetzt werden.

Der britische Premierminister Gordon Brown rief kurz vor Ablaufen eines Ultimatums der Commonwealth-Staaten Musharraf erneut auf, den Ausnahmezustand aufzuheben. Er habe mit Musharraf am Mittwochabend telefoniert, sagte Brown am Donnerstag vor seiner Abreise zu einer Gipfelkonferenz des 54 Staaten umfassenden Commonwealth in Uganda. Die Außenminister der Commonwealth-Staaten wollen am Donnerstag in der ugandesischen Hauptstadt Kampala über den zeitweiligen Ausschluss Pakistans aus ihrer Gemeinschaft entscheiden.

Über 5000 Häftlinge unwillig freigelassen
Angesichts des anhaltenden Drucks aus dem Oppositionslager wie aus dem Ausland hatte die pakistanische Regierung bis Mittwoch 5.634 Häftlinge freigelassen, die nach Verhängung des Ausnahmezustands festgenommen worden waren. Unter ihnen ist auch der ehemalige Cricket-Star und Oppositionspolitiker Imran Khan. Dieser teilte mit, dass er seinen am Montag im Gefängnis begonnenen Hungerstreik fortsetzen werde, um Musharraf zum Rücktritt zu zwingen. Außerdem kündigte er einen Boykott der Parlamentswahl an. Die anderen Parteien haben noch keine Entscheidung dazu getroffen.

Das pakistanische Höchstgericht setzte seine Beratungen über die Rechtmäßigkeit des Ausnahmezustands fort. Musharraf führte am Mittwochabend auf dem Verordnungsweg mehrere Verfassungsänderungen ein, die seine Befugnisse im Ausnahmezustand zusätzlich ausweiten. Dazu gehört die Bestimmung, dass Entscheidungen des Präsidenten vor Gericht nicht angefochten werden können. (APA/red)

22.11.2007 14:18