Freitag, 23. November 2007

"Viel zu wenig durchdacht": Jurist Funk lässt am geplanten Asylgerichtshof kein gutes Haar!

  • Koalitions-Einigung: "Macht Verwaltung die Mauer"
  • Ungleichheit der Prozessparteien bliebe bestehen

Für den Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ist auch der überarbeitete Entwurf für den Asylgerichtshof "nicht besonders geglückt". An seiner Kritik, dass "erstmals in Österreich ein Richterrecht mit gesetzesgleicher Wirkung inthronisiert wird, das nicht demokratisch erzeugt und der Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof entzogen ist" hat sich nichts geändert.

Auch die neue Regelung sei laut Funk viel zu wenig durchdacht - und trage "nach außen hin den Stempel eines Operationsmechanismus, der dazu dient, der Vollziehung die Mauer zu machen". Sowohl die - weiter nur vom Innenminister anregbaren - Grundsatzentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) als auch z.B. die Besetzung auf Vorschlag der Bundesregierung "weisen in die Richtung, dass man sich ein Instrument funktionalisiert, damit bei der Richterrechtsprechung das herauskommt, was man will" - und "auf das sich die Vollziehung verlassen kann", konstatierte Funk am Freitag gegenüber der APA. Das sei ein "Umfunktionieren, um nicht zu sagen ein Missbrauch der Rechtsprechung". Funk sieht auch den Kompromiss "doch sehr stark VP- dominiert".

Ungleichheit bliebe bestehen
Mit den Grundsatzentscheidungen kratze man "am Eingemachten des Rechtsstaates" - und auch mit der neuen Regelung, dass sie nicht für den Anlassfall gelten, bleibe die Ungleichheit zwischen den Prozessparteien Innenminister und Asylwerber bestehen. Eine Gesamtänderung der Verfassung sieht Funk "noch nicht".

Bei der neuen Anlassfall-Regelung stelle sich auch die Frage, was gilt, wenn eine Grundsatzentscheidung für den Asylwerber günstiger ausfällt. Zudem sei nicht klar, ob der Innenminister auch ohne Anlassfall eine Grundsatzentscheidung "bestellen" könnte - laut Verfassungsregelung ja, laut Gesetz nein, ortete Funk einen Widerspruch. (apa/red)

23.11.2007 11:33