Grünes Licht von Innenministerium & SPÖ: Koalition scheint bei Asylgerichtshof einig
- Kaum Änderung an ursprünglichen Regierungsplänen
- Innenministerium und SPÖ bestätigen die Einigung

·Asylgericht: Protest der Höchstrichter
Regierung plant VwGH
als Instanz zu ersetzen
·Caritas und Diakonie gegen Asylgerichtshof
Neuregelung bedeutet Rechtsschutz-Aushöhlung
·GRAFIK: Instanzen- regelung alt und neu
VwGH verfällt nun als Schutz für Asylsuchende
·Was diese Begriffe genau bedeuten:
Asyl-, Fremden- und humanitäres Bleiberecht
In der Koalition steht eine Einigung zum Asylgerichtshof bevor. Laut dem der APA vorliegenden Entwurf gibt es gegenüber den ursprünglichen Plänen kaum eine Änderung. Am umstrittenen Instanzentzug ändert sich nichts. So wird der Innenminister die Gelegenheit haben, indirekt den Verwaltungsgerichtshof anzurufen, indem er einen Sondersenat des neuen Asylgerichts um eine Entscheidung bittet.
Diese ist dann wiederum laut Gesetzesentwurf "von Amts wegen vom Präsidenten des Asylgerichtshofes dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen". Der Asylwerber hat im Gegensatz dazu keine Chance mehr, sich an dieses Höchstgericht zu wenden, ihm bleibt nur der Gang zum Verfassungsgerichtshof.
Die Einigung beim Asylgerichtshof wurde der APA sowohl aus dem Innenministerium als auch aus dem SPÖ-Parlamentsklub bestätigt. "Das ist so", sagte SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni. Die Sprecherin von Innenminister Günther Platter betonte, sie sei "froh, dass das Modell Asylgerichtshof genauso kommen wird, wie es im Ministerrat bereits beschlossen wurde".
Parnigoni bestätigte auch, dass es gegenüber den ursprünglichen verfassungsrechtlichen Plänen nur eine Änderung gab: Demnach wird die Bestimmung gestrichen, wonach dem Asylgerichtshof auch andere Verwaltungsverfahren und nicht nur Asylfälle zur Entscheidung übertragen werden können. Platter-Sprecherin Iris Müller-Guttenbrunn betonte dazu, "dieser Artikel 129c war und ist für uns nicht wesentlich, weil er mit dem Modell Asylgerichtshof nichts zu tun hat". Die Formulierung sei nur mit Blick auf die kommende Verwaltungsreform ins Gesetz geschrieben worden.
Neben der Einigung über den Asylgerichtshof haben sich SPÖ und ÖVP offenbar darauf geeinigt, die Staatsanwälte in der Verfassung zu verankern. Das hat die APA aus Verhandlerkreisen erfahren. Wie die "Presse" berichtet, sollen die Volksanwälte künftig außerdem für Beschwerden gegen die Justiz zuständig sein. Demnach kann die Volksanwaltschaft künftig bei zu langen Gerichtsverfahren Fristsetzungsanträge stellen und Dienstaufsichts-Maßnahmen anregen. (apa/red)
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