Finanzierung des Gesundheitssystems ist durch: Ambulante Versorgezentren ab 2009
- Plan: Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge
- Ärztekammer droht jetzt mit neuerlichen Streiks
·Ärzte-Streik: Kdolsky
äußert Unverständnis
Will keine Verstaatlichung
des Gesundheitssystems
·Österreicher fühlen sich "pumperlg'sund"!
Trotz Alltagskrankheiten und chronischer Leiden
·Kdolsky will fast drei Milliarden umschichten
Einsparungen noch in dieser Legislaturperiode
Der Gesundheitsausschuss hat den Vertrag zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung des Gesundheitssystems beschlossen. Umstritten war vor allem der Plan von Gesundheitsministerin Kdolsky, ambulante "Versorgungszentren" zu schaffen. Die Ärztekammer drohte mit Streik. Die ambulanten Zentren würden nicht sofort, aber bis zum Jahr 2009 kommen, versicherte Kdolsky im Ausschuss.
Die "15a-Vereinbarung" über das Gesundheitssystem wurde gemeinsam mit dem Finanzausgleich ausgehandelt und sieht unter anderem eine Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,1 Prozent für die Jahre 2008 bis 2013 vor. Die zusätzlichen Mittel sollen auf Länder und Sozialversicherungen verteilt werden.
Kdolsky zur Finanzierungsreform
Kdolsky betonte laut Parlamentskorrespondenz, dass mit dem Bund- Länder-Vertrag die 2005 eingeleitete Organisations- und Finanzierungsreform im Gesundheitswesen fortgesetzt werde. Diese soll zu einer besseren Abstimmung der Planung und Finanzierung des zersplitterten Gesundheitswesens führen. Die Planungsziele werden in einem österreichischen Strukturplan Gesundheit gemeinsam festgelegt, die konkrete Planung erfolgt in den regionalen Strukturplänen der Länder.
Einstimmig beschlossen wurde am Freitag außerdem eine Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes, die die Übergangsfristen für diverse Datensicherheitsbestimmungen um ein Jahr verlängert. Ebenfalls ohne Gegenstimme blieb das Gewebesicherheitsgesetz, mit dem drei EU- Richtlinien über die Qualität und Sicherheit von zur medizinischen Verwendung bestimmten Zellen und Geweben umgesetzt werden. Die Bestimmungen sollen die Übertragung von Krankheiten bei der Lagerung, Konservierung und Verteilung dieser Stoffe verhindern. (APA/red)
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