Vermögensgrenze für Pflege angehoben:
Sozialminister legt Limit auf 7.000 fest
- Neue Richtlinie für kommendes Jahr wird erlassen
- Alte 5-000-Euro-Richtlinie läuft mit Jahresende aus
·Buchinger attackiert seine Pflege-Kritiker
Modell der 24-Stunden-
Betreuung wird kommen
·Khol wirft Buchinger
"soziale Kälte" vor
Wegen erneuter Straf- barkeit illegaler Pflege
Sozialminister Buchinger hat die neue Richtlinie zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim mit der Erhöhung der Vermögensgrenze an den Bundesbehindertenbeirat verschickt. Per Jahreswechsel wird damit die Vermögensgrenze von 5.000 auf 7.000 Euro angehoben, bestätigte die Sprecherin des Ministers. Grund für die Anhebung sei der Wunsch der Länder gewesen.
Buchinger wolle sich den Wünschen aus den Ländern nach Anhebung der Grenze nicht verschließen, so seine Pressesprecherin gegenüber der APA. Der Minister habe immer gesagt, Nachjustierungen seien möglich, es sei "nichts in Stein gemeißelt". Die Mehrkosten seien mit dem Budget des Sozialressorts gedeckt.
Die neue Richtlinie ist auch nötig, da die alte per Jahresende ausläuft - die neue gilt dann unbefristet. Betroffene können Fördergelder beanspruchen, wenn sie ihr Vermögen bis auf 7.000 Euro verwerten - bisher war im Fördermodell eine Grenze von 5.000 Euro vorgesehen. Den Ländern steht laut 15a- Vereinbarung offen, die Vermögensgrenze höher anzusetzen. Dem Vernehmen nach dürfte in Niederösterreich und Vorarlberg die Grenze komplett fallen, in den übrigen Bundesländern wird aller Voraussicht nach die 7.000 Euro Grenze kommen.
Über die geringe Inanspruchnahme des neuen Modells zeigte man sich im Sozialministerium einmal mehr wenig beeindruckt. Dies werde sich mit Auslaufen der Amnestieregelung zu Jahresende ändern, so die Sprecherin.
(apa/red)
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