Dienstag, 20. November 2007

Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau?
Urteil gegen 43-Jährigen nicht rechtskräftig

  • Opfer wurde geknebelt und ist unter Müllsack erstickt
  • Sachverständige schloss Alkoholeinfluss zut Tat aus

Ein 43-jähriger Oberösterreicher ist am Dienstag im Landesgericht Steyr in einem Geschworenen-Prozess einstimmig zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Er war angeklagt, seine 47-jährige Ehefrau getötet zu haben. Sein Verteidiger meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Der 43-Jährige soll laut Anklage in einer Gartenhütte in Steyr seine nach einem Beinbruch bettlägerige Ehefrau gefesselt und mit einem Socken geknebelt haben. Dann habe er ihr einen Müllsack über den Kopf gezogen, das Opfer sei erstickt. Der Angeklagte habe bei der Polizei ausgesagt, er habe Ruhe von ihr haben wollen. Die Frau hatte ihn wiederholt wegen seiner Alkoholsucht kritisiert, gab er als Motiv an.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte aber, er habe am Nachmittag Unmengen von Alkohol getrunken. Von den Ereignissen danach wisse er nichts. Er wisse nicht, ob er seine Frau getötet habe. Auf die Frage des Richters, ob denn jemand anderer für die Tat infrage käme, antwortete er: "Eigentlich nicht." Später gestand er auch ein: "Ich habe meine Frau wohl getötet, kann mich aber nicht mehr daran erinnern".

Als ihn der Richter auf Widersprüche zu seinen Aussagen nach seiner Festnahme bei der Polizei aufmerksam machte, erklärte er, das Geständnis hätten ihm die Beamten "in den Mund gelegt". Sein Verteidiger kritisierte zudem, sein Mandant sei bei der Aussage vor der Polizei durch Alkohol und Medikamente beeinträchtigt gewesen. Das wiesen die Polizisten in der Verhandlung zurück.

Eine Sachverständige schloss aus, dass der mutmaßliche Mörder zum Tatzeitpunkt unter einer Bewusstseinstörung gelitten habe, auch die vom Angeklagten angegebene starke Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt bezweifelte sie. Der Linie der Verteidigung - Unzurechnungsfähigkeit oder Totschlag - wurde damit widersprochen. (apa/red)

20.11.2007 20:38