Ohne Ausweis gibt es keinen Alkohol mehr:
Wirte per Gesetz zu Kontrolle verpflichtet
- Laut Bartenstein Ergänzung der Jugendschutzgesetze
- Plus: Deutlich verschärfte Kontrolldichte angekündigt

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Alkoholmissbrauch endet
auf der Intensivstation
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Zahl von Alk-Vergiftungen
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SPÖ-Abgeordnete Rudas will Aufklärung forcieren
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auf öffentlichen Plätzen
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beinahe kulturelle Regel
·NETWORLD-UMFRAGE
Ist Ausweispflicht für Jugendliche sinnvoll?
Das Verbot des Alkohol-Ausschanks an Jugendliche wird verschärft. Wirte sind künftig verpflichtet, das Alter ihrer Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen. Diese Maßnahme gegen das Komatrinken Jugendlicher empfahl der Wirtschaftsausschuss dem Nationalratsplenum.
Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sah in den Maßnahmen einen Beitrag zur Ergänzung der Jugendschutzgesetze, die sich in den Ländern vielfach als "zahnlos" herausgestellt hätten. Dabei kritisierte der Minister, dass Jugendliche in mehreren Bundesländern bereits mit 16 Jahren hochprozentigen Alkohol konsumieren dürfen.
Darüber hinaus hatte Bartenstein bereits Ende Oktober angekündigt, die Kontrolldichte deutlich erhöhen. Zuständig für die Einhaltung der Regeln sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Eine Ministerweisung an die Länder soll hier verstärkte Überprüfungen sicherstellen.
Anhebung der Höchststrafe
Wirte, die gegen das Alkohol-Ausschankverbot an Jugendliche verstoßen, müssen künftig mit einer Mindeststrafe in Höhe von 180 Euro rechnen. Die Maximalstrafe wird allerdings von 2.180 auf 3.600 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall droht der Verlust der Konzession, berichtete das Wirtschaftsministerium.
Minister Martin Bartenstein betonte die Wichtigkeit von Kontrollen. Er kündigte intensivere Schwerpunktaktionen an. Die Novelle der Gewerbeordnung tritt mit 1. Jänner in Kraft. (apa/red)
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