Der GAK erhält noch eine letzte Gnadenfrist:
Fischl hinterlegt die Fortführungskaution
- Skepsis über Finanzierbarkeit des Zwangsausgleichs
- Bei einer Liquidation steht Neugründung im Raum

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Der zum zweiten Mal binnen Jahresfrist insolvente ehemalige Bundesligaverein GAK kann - zumindest kurzzeitig - den Betrieb weiterführen. Wie Masseverwalter Norbert Scherbaum mitteilte, sei die Fortführungskaution in der Höhe von 200.000 Euro eingegangen. Damit sei der Spielbetrieb bis Jahresende gesichert, so nicht der Vorstand, sollte er keine Möglichkeit für einen Zwangsausgleich sehen, noch anders entscheidet.
GAK-Boss Harald Fischl hat über seine Anwälte die Kaution bereitgestellt. Das Überleben des Grazer Traditionsclubs ist damit längerfristig aber nicht gesichert. Nach Einschätzung von Experten sei mindestens eine Million Euro notwendig, um den Zwangsausgleich zu finanzieren. Gelinge die Finanzierung des Zwangsausgleichs nicht, müsse er "zusperren", so Scherbaum zur APA. Die Kaution ist nur für die Fortführung gedacht, d.h. würde es vor der Zeit zur Betriebsschließung kommen, geht sie - zumindest teilweise - retour. Für den Fall der Liquidation steht eine Neugründung im Raum, wobei der neue Verein aber ohne Spieler und Spielstätte dastehen würde.
In der ersten Gläubigerversammlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen wird es einen Statusbericht geben. Entscheidung über einen Zwangsausgleich wird noch keine erwartet. Die Prüfungs- und Berichtstagsatzung ist für 20. Dezember angesetzt.
Der zweite Konkurs des nunmehr in der Regionalliga spielenden Vereins ist am 5. November eingebracht worden. Wie die Kreditschutzverbände verlauteten, betragen die Verbindlichkeiten 17,2 Millionen Euro, wovon 15 Millionen Euro aus dem Vorkonkurs wiederaufgelebt sind.
(apa/red)
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