Lebenslange Haft für 'Ehrenmörder': Türkei
fällt jetzt ihr bislang härtestes Gerichtsurteil
- Zwei Brüder müssen lebenslang bzw. 15 Jahre in Haft
- Töteten ihrer Schwester im Spital mit 2 Kopfschüssen
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Türkei: 17-Jähriger tötete
Schwester & durfte gehen
In der Türkei sind zwei Brüder von einem Gericht in Istanbul wegen des "Ehrenmordes" an ihrer Schwester zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Wie die Zeitung "Today's Zaman" in ihrer Internetausgabe berichtete, erhielt der Ältere lebenslang, das härteste Urteil, das bisher in der Türkei wegen eines "Ehrenverbrechens" verhängt worden war. Der Jüngere, zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, erhielt 15 Jahre.
Das zum Zeitpunkt seiner Ermordung 22-jährige Opfer, Güldünya Tören, gilt am Bosporus als Symbol des Kampfes gegen die Ehrenmorde. Das Urteil könnte Präzedenzwirkung haben, meint "Zaman". Irfan und Ferit Tören hatten im Jahr 2004 ihre Schwester Güldünya Tören nach einem vorerst fehlgeschlagenen Mordversuch umgebracht. Sie hatte sich geweigert, zur "zweiten Frau" ihres Cousins zu werden, nachdem dieser sie vergewaltigt hatte und sie schwanger geworden war.
Im Krankenhaus durch zwei Schüsse getötet
Nach der Geburt ihres Babys flüchtete Güldünya vor ihrer Familie in eine Polizeiwache in Istanbul. Nachdem ihre Verwandten versichert hatten, dass man sie nicht töten werde, schickte die Polizisten sie ins Haus ihres Onkels im als Fundamentalistenhochburg geltenden Bezirk Fatih. Dort wurde sie von ihren Brüdern attackiert, sie konnten aber verletzt flüchten. Zwei Tage später wurde sie im Spital mit zwei Schüssen in den Kopf ermordet.
Der Fall wurde auch von der UNO-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, Yakin Ertürk, aufgegriffen. 2004 startete amnesty international (ai) eine Briefkampagne zur Erinnerung an Güldünya Tören. Das Baby von Güldünya ("Rosenwelt") hatte von ihrer Mutter den Namen "Umut" ("Hoffnung)" erhalten und war zur Adoption freigegeben worden. Auf Anordnung der staatlichen Stellen befindet sich das Kind jetzt in der Obhut der Wohlfahrtsbehörden. (APA/red)
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