Asylgerichtshof statt VwGH: Höchstrichter protestiert gegen rot-schwarze Vorhaben
- Laut Jabloner Plan "rechtsstaatlich problematisch"
- ÖVP hofft jetzt, "dass das kein Rückzieher ist"

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Von Justizministerin Maria Berger kommt nun Kritik am geplanten Asylgerichtshof. Konkret stößt sich Berger daran, dass sich die Asylwerber künftig nicht mehr an den Verwaltungsgerichtshof wenden dürfen, der Innenminister aber schon. "Das ist sehr problematisch, weil es ein zentraler Grundsatz der Gerichtsbarkeit ist, dass alle Parteien gleiche Rechtsmöglichkeiten haben müssen. Es müssen beide zum Verwaltungsgerichtshof gehen können - oder keiner", sagt Berger in der Zeitschrift NEWS.
Für "bedenklich" hält Berger auch die geplanten Grundsatzentscheidungen des Asylgerichtshofes. Damit sei der Asylgericht "praktisch Gesetzgeber" und unterliege "nicht einmal mehr der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes". "Das muss man sich sicher noch einmal anschauen", sagt Berger. Im Ministerrat hat Berger dem Asylgerichtshof vorige Woche übrigens zugestimmt.
Will Berger Abbau blockieren?
ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kößl weist die Kritik von Berger am geplanten Asylgerichtshof zurück. "Ich hoffe sehr, dass dies kein Rückzieher ist. Schließlich soll der Asylgerichtshof bereits spätestens Mitte nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen", sagte Kößl in einer Aussendung. Schließlich diene das Projekt dem Abbau des "roten Asyl-Rucksacks". "Es ist daher vollkommen unverständlich, warum Berger diesen Abbau nun blockieren will", so der VP-Abgeordnete. (APA/red)
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