Prozess um "Wiener Stradivari-Diebstahl": Mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten
- Alle Urteile sind derzeit noch nicht rechtskräftig
- Angeklagter entrüstet: "Fünf Jahre sind zu hoch"

Im Prozess um eine Einbruchsserie im Frühjahr in Wien, bei der unter anderem aus der Wohnung des Geigers Christian Altenburger zwei wertvolle Geigen gestohlen worden waren, sind im Landesgericht Eisenstadt die drei Angeklagten von einem Schöffensenat zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Zwei Georgier im Alter von 25 und 29 Jahren erhielten jeweils sechs Jahre unbedingter Haft, ihr ebenfalls 29-jähriger Komplize wurde zu fünf Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Trio insgesamt zehn Einbrüche vor. Den spektakulärsten Coup sollen die Männer zu Pfingsten bei dem Musiker gelandet haben. Dabei wurden ein Wandtresor mit einer Trennscheibe aufgeschnitten. Aus dem Safe wurde eine Vuillaume-Geige um 140.000 Euro und eine Violine aus der Zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, die ein Experte im Prozess auf 500.000 Euro schätzte, gestohlen.
Schöner Schaden: Doch keine Stradivari
Die Geige war ursprünglich als echte Stradivari mit einem Schätzwert von rund 2,5 Millionen Euro bewertet worden. In der Verhandlung relativierte ein Experte diese Einschätzung. Wenn es sich um eine Geige des Meisters handle, dann sei das "noch nicht der Stradivari, den man kennt", es müsse sich dann um eine "ganz frühe" Arbeit handeln. Dass ein Meister aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts die Geige gebaut habe sowie einen Wert von 500.000 Euro könne er bestätigen. "Eine Stradivari im selben Zustand wäre das Fünffache wert", so der Experte.
Die drei Georgier verantworteten sich im Prozess unterschiedlich: Einer der Männer betonte, er habe aus der Wohnung von Altenburger nur einen Flachbildschirm und Kleidung mitgenommen. Ein zweiter zeigte sich weitgehend geständig, der dritte meinte zwischendurch, er gestehe nur jene Taten, bei denen er Fingerabdrücke hinterlassen hatte.
Täter ahnungslos
Vom Wert der Geigen hätten sie "aus der Zeitung erfahren", so der 25-Jährige. Eigentlich habe man zunächst daran gedacht, die Instrumente "um 500 oder für 1.000 Euro" zu verkaufen. Dann, nachdem der wahre Wert bekanntgeworden sei, habe man sie zurückgeben wollen und sogar schon einen Brief vorbereitet. Das Schreiben sei jedoch nirgends gefunden worden, wandte die vorsitzende Richterin Andrea Rosensteiner ein.
Die drei Männer hatten sich gemeinsam in einer Wohnung in Wien-Hernals aufgehalten und diese laut Staatsanwalt Martin Ulrich auch als "Bunkerwohnung" für Diebsgut benutzt. In der Wohnung sowie in Paketen, die für Empfänger in Georgien bestimmt waren, stellte die Polizei Gegenstände sicher, die aus den verschiedenen Einbrüchen stammten. Das Trio wurde zudem von einer Videokamera gefilmt, als es Pakete in einem Postamt in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus aufgeben wollte. Dies sowie Fingerabdrücke und DNA-Spuren seien laut dem Ankläger geeignet, die Männer zu überführen.
Eine Schlüsselrolle spielte nach Aussagen der Georgier bei dem Einbruch ein vierter Mann namens "Gotscha". Dieser Unbekannte, dessen Existenz sich bei den Ermittlungen nicht erweisen ließ, soll zwei der Angeklagten zum Tresoreinbruch überredet, den Safe dann selbst aufgeschnitten und dann noch die Beute in einem schwarzen BMW abtransportiert haben. Bei den Aussagen zu "Gotscha" traten jedoch große Unterschiede zutage: So wurde der mysteriöse vierte Mann einmal als dunkelhaarig, dann als blond beschrieben, auch die Größenangaben passten nicht zusammen.
"Fünf Jahre sind zu hoch"
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Erstangeklagte erbat sich Bedenkzeit, der zweite Georgier legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Der dritte kündigte über seinen Anwalt Berufung gegen das Strafausmaß an: "Fünf Jahre sind zu hoch", ließ er das Gericht wissen.
Das Strafmaß sei auch aus präventiven Gründen notwendig, um die Angeklagten von weiteren solchen Taten abzuhalten, stellte die Vorsitzende fest. Der Senat könne Ausführungen, in denen sich die Männer zum Teil nicht geständig verantworteten, nicht folgen. Vielmehr sei es "eine Schutzbehauptung, dass irgendein Unbekannter als Drahtzieher herangezogen wird."
Dass die Drei auch die anderen ihnen zur Last gelegten Taten begangen hätten, ergebe sich auch aus der stets gleichen Vorgangsweise, bei der einzelne Kassetten aus den Eingangstüren geschnitten wurden, um in die Wohnungen eindringen zu können. Beim Erst- und Zweitangeklagten wurden außerdem Bewährungsstrafen aus einschlägigen Verfahren widerrufen.
Der zweite Angeklagte hatte während seiner Haft ein Bild von Altenburger gezeichnet, das den Musiker Geige spielend zeigte. Dabei handle es sich um einen Versuch der "ideellen Schadenswiedergutmachung", so sein Verteidiger. Was die materielle Seite betrifft, wurden einer Versicherung, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hatte, 6.576 Euro für Schäden aus einem der Einbrüche zugesprochen. (apa/red)
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