Ein Jahr EU-Handgepäcks-Verordnung:
Regelung sorgt immer noch für Unmut
- "Drittstaatensackerl" müssen abgegeben werden
- Flussigkeiten-Mitnahme-Harmonisierung angestrebt

·EU-Parlament gegen 100-Milliliter-Regelung
Flüssigkeiten sollen bald wieder an Bord dürfen
·Weihwasser darf nicht mit in die Kabine
Böse Überraschung für italienische Lourdes-Pilger
·Koffer können beim Fliegen teuer kommen
Zu schweres Gepäck - bis zu 100 Euro zusätzlich
Ein Jahr nach Einführung der EU-Handgepäck-Verordnung ist das Volumen der Flugpassagieren abgenommenen "verbotenen" Gegenstände zwar beträchtlich gesunken, die Regelung sorgt aber vor allem bei Transfer-Passagieren noch immer für Unmut. Denn sie sind in der Regel die Hauptbetroffenen, wenn es um das durch die Verordnung geregelte Abnehmen von Flüssigkeiten aus Sicherheitsgründen geht.
Flüssige oder gelartige Produkte, etwa Toilette- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck nur noch dann gestattet, wenn sie in einem durchsichtige und wieder verschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Getränkeflaschen, die auf Flughäfen innerhalb der EU gekauft werden, müssen bis zum Zielflughafen versiegelt bleiben. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Anschläge mit Flüssigsprengstoff verübt werden könnten.
Problem: Transfer
Fielen auf dem Flughafen Wien-Schwechat im ersten Monat nach Inkrafttreten der Verordnung täglich drei Tonnen abgenommene Artikel an, ist es derzeit nur noch eine einzige - "vorwiegend von Transferpassagieren", wie Brigadier Gerhard Moser vom Innenministerium der APA sagte. Er verdeutlicht das Problem an einem Beispiel: Ein Passagier hat auf dem Flughafen Moskau eine Flasche Wodka gekauft. Sein Flug nach Innsbruck wird nach Wien umgeleitet, dort muss er umsteigen, wird also in Schwechat zum Transferpassagier, sein - nicht entsprechend versiegelter Wodka wird ihm abgenommen. Denn ein "Drittstaatensackerl" wird nicht anerkannt.
Harmonisierung erwünscht
"Darauf reagiert der Passagier naturgemäß mit Unmut und wird kein Verständnis für die Regelung haben", sagte Moser. Er gibt aber grundsätzlich zu bedenken: "Der Passagier kann die Bedrohungslage schwer abschätzen." Hoffnung gibt es insofern, als in Brüssel an einer weltweiten Harmonisierung der Sicherheitsbestimmungen im Hinblick auf die Mitnahme von Flüssigkeiten gearbeitet wird. Erleichterungen für Transferpassagiere könnte es ab dem kommenden Jahr geben.
Alles über 100 Milliliter verboten
Generell sollen Passagiere die Plastiksackerl mit Flüssigkeiten unaufgefordert vorweisen. Die einzelnen Flüssigkeiten dürfen nicht mehr als 100 Milliliter ausmachen - und die Gebinde ebenfalls nicht. Ausgenommen von der Regelung sind Diät- und Babynahrung sowie flüssige Medizin. (apa/red)
