Donnerstag, 8. November 2007

Asylgericht-Protest von VwGH und Grüne:
'Verfassungswidriges Vorgehen' Platters

  • Keine Kontrollinstanz mehr bei geplanter Neuregelung
  • Regierung dementiert, kann Kritik nicht nachvollziehen

Der VwGH-Präsident kritisiert das exklusives Antragsrecht für Grundsatzentscheidungen durch den Innenminister als verfassungswidrig. Ein Asylgerichtshof im Verfassungsrang verlagere die Beschwerdeflut auf den Verfassungsgerichtshof.

Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Clemens Jabloner, protestiert gegen die Regierungs-Pläne im Zusammenhang mit dem Asylgerichtshof. Grund: Während sich Asylwerber künftig nicht mehr beim Verwaltungsgerichtshof beschweren dürfen, kann der Innenminister sehr wohl eine "Grundsatzentscheidung" des Höchstgerichts beantragen. Für Jabloner ist diese Bestimmung "rechtsstaatlich problematisch". Er kritisiert die "mangelnde Balance" zwischen Ministerium und Asylwerber im Asylverfahren.

VwGH wird um die Mitsprache bestohlen
Eine Grundsatzentscheidung müsste von einem erweiterten Senat des Asylgerichts gefällt und dem Verwaltungsgerichtshof zur Genehmigung vorgelegt werden. Wenn das Asylgericht nicht von sich aus eine Grundsatzentscheidung herbeiführt, kann der Innenminister laut Regierungsentwurf eine solche beantragen. Die betroffenen Asylwerber erhalten dagegen kein entsprechendes Antragsrecht.

Für Jabloner ist das schlicht "unfair", denn "der Innenminister ist (als Chef der Asylbehörde, Anm.) Verfahrenspartei". Jabloner geht davon aus, dass eine derartige Bestimmung in einem einfachen Gesetz vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben würde. "Wenn es nicht auf Verfassungsrang wäre, wäre das ohne weiteres verfassungswidrig", kritisiert Jabloner.

Grüne Bedenken gegen Asylrichter
Auch die Grünen üben scharfe Kritik an den Regierungsplänen. Partei-Vize Eva Glawischnig sieht die Unabhängigkeit der Asylrichter gefährdet, weil diese nicht auf Grundlage eines Dreiervorschlages aus der Richterschaft ernannt werden sollen, sondern auf Vorschlag der Regierung. "Die können sich die Leute aussuchen", warnt die Dritte Nationalratspräsidentin im APA-Gespräch vor zu hohem Regierungseinfluss auf das Asylgericht. Sie sieht "die Unabhängigkeit und Objektivität der Richter nicht gesichert".

Regierungspartner stehen hinter Vorhaben
Die Große Koalition will trotzdem an ihren Plänen festhalten. Im Büro von VP-Innenminister Günther Platter hieß es dazu, es gebe "kein Ungleichgewicht" zwischen Asylwerber und Minister. "Im Normalfall sollte es ja so sein, dass der Asylgerichtshof einen Antrag stellt, wenn eine Grundsatzentscheidung notwendig ist", erläutert Platter-Sprecherin Iris Müller-Guttenbrunn. Wenn das nicht der Fall sei, möchte das Innenministerium die Möglichkeit haben, eine solche zu beantragen: "Uns geht es um die Beschleunigung der Verfahren."

Auch SP-Klubchef Josef Cap kann die Kritik Jabloners "nicht nachvollziehen". Das Asylgericht biete den "gleichen Rechtsschutz wie der Verwaltungsgerichtshof" und gleichzeitig eine Verfahrensbeschleunigung. "Ich sehe hier kein Problem", betont Cap.
(apa/red)

8.11.2007 14:52